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Länderfinanzausgleich

Hessen und Bayern klagen

Bayern und Hessen halten den Länderfinanzausgleich für ungerecht und fühlen sich im derzeitigen System benachteiligt. Damit soll nun Schluss sein. Die beiden Bundesländer haben beschlossen zu klagen.
Zusammen mit Baden-Württemberg sind Hessen und Bayern derzeit die einzigen Geberländer im Länderfinanzausgleich. Gemeinsam hatten die drei im vergangenen Jahr fast acht Milliarden Euro in den Topf eingezahlt. 3,904 Milliarden zahlte Bayern,1,326 Milliarden Euro kamen aus Hessen. Der größte Profiteur: Berlin, das rund 3,3 Milliarden Euro erhielt.

Dieses System sei ungerecht und benachteilige die Geberländer, so sind sich die drei wirtschaftlich erfolgreichen Bundesländer einig. „Vom System profitiert nicht derjenige, der durch eine nachhaltige Haushalts- und Finanzpolitik die Verschuldung seines Landes reduzieren und die Steuerkraft erhöhen will, um dadurch Investitionsspielräume für die Bewältigung von Zukunftsaufgaben zu erhalten“, sagt der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier.

Damit soll jedoch nun Schluss sein: Nach einer gemeinsamen Kabinettsitzung im Schloss Biebrich verkündeten Bouffier (CDU) und der Bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), Klage gegen die derzeitige Ausgestaltung des Ausgleichsystems einzulegen. "Der Zeitpunkt für eine Klage ist nun gekommen. Auf dem Verhandlungsweg sind wir zu keiner Einigung gekommen", verkündeten die Landeschefs in einer Pressemitteilung. Baden-Württemberg hingegen schloss sich der Klage nicht an. Hier hofft man weiterhin darauf, durch Verhandlungen eine Reform des derzeitigen Ausgleichssystems zu erreichen.

Hessen und Bayern hingegen wollen mittels der Klage ihre Beiträge verringern und mehr Steuerautonomie erreichen. „Wir wollen für die Zukunft einen solidarischen, gerechten und leistungsorientierten Länderfinanzausgleich, der die Nehmerländer dabei unterstützt, ihre Ausgaben aus eigener Wirtschafts- und Finanzkraft zu bestreiten“, bekräftigte Seehofer.

Der Normenkontrollantrag werde derzeit vorbereitet und voraussichtlich bis Ende Februar dem Bundesverfassungsgericht übermittelt.
 
5. Februar 2013, 16.42 Uhr
mim
 
 
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