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Foto: Pexels/Tankilevitch
Foto: Pexels/Tankilevitch

Erste Lockerungen in der Corona-Krise

Volker Bouffier: „Wir müssen aufpassen, nicht zu weit zu gehen.“

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Die Kontaktsperre wurde bis zum 3. Mai verlängert, Geschäfte dürfen ab Montag öffnen.
Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Bundesländer haben am Mittwoch mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Dabei wurden die geltenden Kontaktbeschränkungen deutschlandweit bis zum 3. Mai verlängert. Die bisherigen Maßnahmen hätten zwar gegriffen, doch die Gefahr sei nach wie vor da, so der Hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU). „Wir müssen aufpassen, nicht zu weit zu gehen.“

Darüber hinaus empfehlen Bund und Länder das Tragen von sogenannten Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel. Eine generelle Maskenpflicht soll es nach wie vor aber nicht geben.

Erste Öffnungen sollen ab Montag in Kraft treten: Alle Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Dies gilt unabhängig von der Verkaufsfläche auch für Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Restaurants, Bars und Cafés sollen weiterhin geschlossen bleiben.

Das Thema, das vorab für die größte Uneinigkeit sorgte, ist die Öffnung der Schulen. Hier einigten sich Bund und Länder auf ein Stufenkonzept, bei dem die Abschlussklassen mit dem Unterricht beginnen sollen. Aufgrund der Unterschiede in den einzelnen Bundesländern würden hier in den folgenden Tagen individuelle Regeln getroffen, so Bouffier. „Die Schulen brauchen ein Konzept“, sagte der Ministerpräsident und verwies auf eine mögliche Öffnung ab dem 27. April. Grundschulen und Kitas sollen das Ende dieser Kette bilden; da bei jüngeren Kindern die Einhaltung der Kontakt- und Hygienemaßnahmen am schwersten gewährleistet werden könne.

Neben den Kontaktbeschränkungen bleibt auch das verhängte Versammlungsverbot in Gotteshäusern bis auf Weiteres in Kraft. In Kirchen, Moscheen, Synagogen und Örtlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften sollen damit vorerst keine religiösen Veranstaltungen stattfinden.
Gemeinsam mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften wollen die Länder noch besprechen, wie religiöse Veranstaltungen künftig unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften wieder möglich werden könnten.

Am 30. April wollen die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten erneut tagen, um über weitere Schritte zu verhandeln. Bundeskanzlerin Angela Merkel erklärte: „Wir werden uns jetzt immer in 14-Tages-Abständen treffen, um zu sehen, wie die Lockerungen sich auswirken. Ich hoffe, dass alle weiter so mitmachen und die Regeln einhalten. Das ermöglicht uns ein kleines Stück mehr öffentliches Leben, wie wir es gewohnt sind."
 
16. April 2020, 10.48 Uhr
Sina Eichhorn
 
Sina Eichhorn
Geboren 1994 in Gelnhausen. Nach einem Studium der Germanistik an der Justus-Liebig-Universität Gießen seit Oktober 2018 beim Journal Frankfurt. Zunächst als Redakteurin, seit 2021 Chefin vom Dienst. – Mehr von Sina Eichhorn >>
 
 
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