Samenspende

Lesben ziehen den Schwanz ein

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2005 las er die Anzeige im JOURNAL: Erzeuger gesucht. Vor einem Monat machte Samenspender Klaus S. nun Schlagzeilen: Er sollte Unterhalt für das Kind zahlen. Aber das Blatt hat sich gewendet.

Jasmin Takim /

Der Lehrer Klaus S. sah sich schon vor dem Kadi. Er hatte einem lesbischen Paar Samen gespendet und sollte nun für den mittlerweile fünfjährigen Jungen Alimente zahlen. S. weigerte sich. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen, stand doch noch nie ein Samenspender wegen Unterhaltszahlungen vor einem deutschen Gericht. 270 Euro verlangte die Mutter monatlich, doch nun heißt es, dass die Frau doch von einer Klage gegen den biologischen Vater ihres Sohnes absieht.

Vorher hatte sie einen Anwalt eingeschaltet, nach geltendem Familienrecht hatten die Frauen eigentlich gute Karten. Was zum plötzlichen Sinneswandel bei dem Paar führte - dazu will sich der Berufsschullehrer, der mittlerweile selbst eine Familie hat, nicht äußern.

Denn um eine monatliche Zahlung für die Frucht der selbstlosen Spende (Geld gab es keins) abzuwenden, hatte der Lehrer die Flucht nach vorne gewagt. Er outete sich, gab einem großen Nachrichtenmagazin ein Interview, ließ ein gemeinsames Fotos von sich, dem Sohn und dem Mütterpärchen veröffentlichen. Das hat geholfen, den Frauen wurde der Medienrummel offenbar zu viel.

Dennoch könnte dies nicht der letzte Fall sein: Denn auch wenn Spender und Mutter vor der Befruchtung eine Vereinbarung geschlossen haben, lässt sich der Anspruch auf Unterhalt nicht durch ein schriftliches Abkommen aufheben. Wenn die Mutter Bares sehen will, steht der biologische Vater also dumm da.


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