Die Rapperin Schwesta Ewa sitzt in Preungesheim ein. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hat nun gegen sie Anklage erhoben. Die Vorwürfe: Menschenhandel, ausbeuterische Zuhälterei, Körperverletzung und Steuerhinterziehung.
Nicole Brevoord /
Vom Rotlicht ins Rampenlicht. Eigentlich dachte man, dass die Deutschrapperin und Produzentin Schwesta Ewa mit ihrer Musik ihre Vergangenheit im Milieu hinter sich gelassen hat. Doch nun werden schwere Vorwürfe gegen die gebürtige Polin laut. Am 16. November wurde die 32-Jährige verhaftet. Seither sitzt die Frankfurterin in der JVA III Preungesheim, im Frauenknast also, in Untersuchungshaft. „Steuerhinterziehung, ausbeuterische Zuhälterei, Menschenhandel und Körperverletzung werden ihr vorgeworfen“, sagt Oberstaatsanwältin Nadja Niesen. Der Festnahme der Rapperin seien „umfangreiche Ermittlungen und verdeckte Maßnahmen“ vorangegangen, die Ermittlungsakte soll umfangreich sein. Die Staatsanwaltschaft hat beim Frankfurter Landgericht Anklage erhoben, wann der Prozess beginnen soll, stehe laut Niesen noch nicht fest. „Der Strafrahmen für Menschenhandel liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren“, sagt die Oberstaatsanwältin.
Konkret soll Schwesta Ewa zwischen September 2015 und Herbst 2016 im ganzen Bundesgebiet junge Frauen im Alter von 17 bis 19 Jahren emotional und finanziell abhängig gemacht haben. Dann habe es, so Niesen, geheißen, dass die Mädchen ihre Schulden gefälligst abzuarbeiten hätten. Schwesta Ewa soll ihnen zuvor beispielsweise Kleidung, Kosmetik und Benzin bezahlt haben, als Gegenleistung sollen die Frauen zur Prostitution gezwungen worden sein. Die daraus entstandenen Einnahmen soll die Musikproduzentin, die seit 2004 in Frankfurt wohnt und die 2011 mit dem Musikvideo zu ihrem Song „Schwätza“ für Furore sorgte, jedoch nicht versteuert haben. Offenbar hat sich die Frankfurterin nicht nur als Rapperin in einer üblicherweise von Männer dominierten Branche hervorgetan.