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Foto: Der Angeklagte Alexander Falk (m) mit seinen Verteidigern Daniel Wölky (l) und Björn Gercke // picture alliance/Arne Dedert/dpa
Foto: Der Angeklagte Alexander Falk (m) mit seinen Verteidigern Daniel Wölky (l) und Björn Gercke // picture alliance/Arne Dedert/dpa

Prozess gegen Alexander Falk

„Ich lasse mich doch nicht erschießen“

Am sechsten Prozesstag sollte der Kronzeuge gegen den Stadtplan-Erben Alexander Falk aussagen. Schon beim Betreten des Saals sorgte sein Auftritt für Unruhe – allerdings nicht wegen seiner Aussage.
Seit Ende August läuft das Verfahren gegen den Stadtplan-Erben Alexander Falk am Landgericht Frankfurt. Falk wird vorgeworfen, 2010 einen Auftragskiller mit dem Mord an einem Frankfurter Anwalt beauftragt zu haben. Den heutigen Verhandlungstag kündigten Falks Medien-Anwälte als „Showdown“ an. Besonders spannend sollte es am Donnerstagvormittag werden, war es doch in den vergangenen Verhandlungstagen vergleichsweise still um den Prozess geworden: Die Aussage des Kronzeugen Etem E. wurde erwartet. E. will nach eigener Aussage dabei gewesen sein, als der Angeklagte in einem Hamburger Steak-Restaurant den Mord in Auftrag gegeben haben soll. Nachdem der Andrang beim ersten Verhandlungstag so groß war, dass viele vor der Tür bleiben mussten, wurde ein größerer Saal angefordert – und auch dieser war gut gefüllt.

Immer wieder wandern Alexander Falks Augen zu den Zuhörerinnen und Zuhörern. Er lächelt, wenn er bekannte Gesichter entdeckt, manchen zwinkert er zu. Verwunderlich ist diese Lockerheit eigentlich, bedenkt man, dass heute der Mann aussagen soll, auf dessen Aussage die Anklage beruht und der die Familie Falk über Jahre hinweg zu erpressen versucht haben soll. Doch Falk ist sich wohl genau so sicher wie seine Verteidigung, dass Etem E. ein „infamer Lügner und Betrüger“ ist und das bei der heutigen Anhörung auch jedem anderen klar wird. Die Überführung seiner Lügen wäre demnach ein entscheidender Schritt für Falk in Richtung Freiheit.

Begleitung mit Maschinengewehr

Gegen 11.20 Uhr findet dann der Showdown statt – allerdings anders als von der Verteidigung erwartet: Etem E., ein bulliger Mann mit kurz geschorenen Haaren, betritt den Gerichtsaal. Begleitet wird er nicht nur von seinem Anwalt, sondern auch von zwei Polizisten mit Sturmhaube und Maschinengewehr. Falks Anwälte staunen ebenso wie die Zuhörerinnen und Zuhörer. Die Beamten positionieren sich auf zwei Stühlen gegenüber der Verteidigung. Daniel Wölky, einer der beiden Verteidiger Falks, ist außer sich: Er steht auf, stellt sich vor den Richterpult und verkündet, er weigere sich unter diesen Umständen weiter zu verhandeln. Man wisse ja nie, was passieren könne und „ich lasse mich doch nicht erschießen“, sagt Wölky aufgebracht. Björn Gercke, ebenfalls Verteidiger des Angeklagten, pflichtet ihm bei. Man wolle durch den Zeugenschutz nur einen falschen Eindruck seines Mandanten erwecken und außerdem „sieht der Zeuge E. aus, als könne er sich auch selbst wehren“. Richter Jörn Immerschmitt bittet die Beamten schließlich, vor der Tür zu warten.

Wölky hat sich in der Zwischenzeit beruhigt und der Zeuge kommt das erste Mal zu Wort, als er Angaben zu seiner Person macht: Etem E., 1972 geboren, in Hamburg gemeldet, „von Beruf Fahrer“. Doch mehr soll heute nicht von ihm kommen: Etem E. sagt an diesem Tag nicht aus. Grund dafür sei, dass E. seit kurzem einen neuen Anwalt hat, der sich noch nicht ausreichend auf die Verhandlung vorbereiten konnte. Der ehemalige Anwalt ist inzwischen selbst als Zeuge geladen worden, weswegen er E. nicht weiter verteidigen konnte. Etem E. macht letztendlich von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, um sich nicht selbst zu belasten. Falks Gesicht lässt vermuten, dass er darüber nicht besonders erfreut ist. Der Zeuge E. sei allerdings grundsätzlich zur Aussage bereit, betont sein Anwalt. Vorher müsse allerdings die Akteneinsicht geschehen. Wie lange dies dauert, wisse er allerdings nicht.

Auch Falks Verteidiger protestieren – wie bei so vielen Entscheidungen des Gerichts. Immer wieder gibt es angespannte Diskussionen zwischen der Verteidigung und dem Richter. Nach dem vergangenen Prozesstermin am 1. Oktober hatten Gercke und Wölky einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Immerschmitt gestellt. Auslöser war die Entscheidung des Gerichts, die Auswahl des Zeugenbeistands für Etem E. der Polizei zu überlassen. Das sei durch die nachgesagte Nähe des Zeugen zum Landeskriminalamt Hamburg problematisch. Über den Befangenheitsantrag wurde bisher nicht entschieden.

Zumindest der Aussagenpsychologe, der geladen wurde, um ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des Zeugen Etem E. zu erstellen, sagte zum Schluss aus. Er hat die protokollierten Aussagen von Etem E. bei verschiedenen Zeugenvernehmungen der Polizei analysiert und kam in seiner vorläufigen Einschätzung zu dem Ergebnis, dass der Zeuge verschiedene Wahrnehmungen miteinander vermische und seine Aussagen daher an einigen Stellen wenig zuverlässig seien. Der Gutachter betonte jedoch immer wieder Probleme mit der schriftlichen Protokollierung der Vernehmung gehabt zu haben, da beispielsweise die Fragen nicht mit festgehalten wurden. Eine Aussage von Etem E. vor Gericht im Beisein des Gutachters hätte da vielleicht geholfen.


Der Vorwurf

Der Vorwurf gegen Alexander Falk lautet, er habe 2009 in einem Hamburger Restaurant als Racheakt einen Mittelsmann, gegen den ein gesonderter Prozess läuft, mit der Tötung des Rechtsanwalts Wolfgang J. beauftragt und hierfür einen Umschlag mit angeblich 200 000 Euro übergeben. Im Februar 2010 wurde das Opfer vor seiner Wohnung angeschossen. Der Schuss ging ins linke Bein, der damals 46-Jährige überlebte.

Der Fall wurde 2010 auch in der Sendung „Aktenzeichen XY ungelöst“ behandelt. Hilfreiche Hinweise gingen damals trotz der ausgeschriebenen Belohnung von 100 000 Euro nicht ein, eine Verbindung nach Hamburg wurde aber dennoch schnell vermutet. Die Polizei ging damals bereits von Rache als möglichem Tatmotiv aus. Schon vor der Tat soll das Opfer Drohungen erhalten haben, unter anderem über einen Anruf von einer Hamburger Telefonnummer. Zudem seien dem Anwalt mehrfach Autos mit Hamburger Kennzeichen in der Nähe seines Hauses in Frankfurt-Harheim aufgefallen.

2017 wandte sich dann Etem E. mit Informationen zu dem Anschlag gegen Wolfgang J. an die Abteilung für die Führung von V-Männern des Hamburger Landeskriminalamts. E. sagt, er sei dabei gewesen, als Falk den Auftrag gab, Wolfgang J. zu ermorden. Von ihm stammt auch ein achtminütiger Mitschnitt eines Gesprächs, das Alexander Falk in Istanbul mit den Brüdern Cihan und Niyazi B. geführt haben soll. In dem Gespräch äußert sich Alexander Falk schadenfroh über den Anschlag auf Wolfgang J. Die Verteidigung ist sich dennoch sicher, dass dies noch kein Indiz dafür sei, dass Falk die Tat in Auftrag gegeben habe.
 
11. Oktober 2019, 13.00 Uhr
Elena Zompi
 
 
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