Manch Arbeitnehmer würde sich wünschen, schon mit 60 Jahren in Rente gehen zu können. Anders sehen das die Piloten der Lufthansa, denn ihnen wird bislang der Ruhestand mit 60 verordnet. Heute wird sich daher erstmals ein Landesarbeitsgericht mit der Thematik befassen müssen. Drei Piloten klagen nämlich wegen einer möglichen Altersdiskriminierung. Ob der Fall der Piloten gegen das seit 2006 geltende Antidiskriminierungsgesetzes verstößt, hat das Landesarbeitsgericht Frankfurt zu klären. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatt in erster Instanz die entsprechende Regelung für zulässig erachtet. Der Wunsch der Piloten, bis zum 65. Lebensjahr fliegen zu dürfen, wurde daher zurückgewiesen.Text: NB, Foto: Lufthansa