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Zuschuss bis maximal 200 Euro
Corona-Krise: Schnelle Hilfe für Studierende
Das Land Hessen hat schnelle Hilfe für Studierende, die durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, angekündigt. Diese sollen einen einmaligen Zuschuss von maximal 200 Euro erhalten. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
Mit einem Nothilfefonds über 250 000 Euro will das Land Hessen Studierenden helfen, die durch die Corona-Krise in finanzielle Not geraten sind. „Damit sollen Studentinnen und Studenten, die sonst nicht über die Runden kommen würden, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von maximal 200 Euro erhalten“, teilte das Wissenschaftsministerium am Samstag mit. Das Geld muss nicht zurückgezahlt werden.
„In der aktuellen Krise fallen viele typische Jobs für Studierende weg, etwa das Kellnern in Cafés und Bars“, sagte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen). Ihr sei bewusst, dass mit 200 Euro „keine großen Sprünge möglich sind“. Laut Dorn ginge es vielmehr darum, schnelle Hilfen zu ermöglichen, die den Studierenden etwas Zeit geben, sich anderweitig um Finanzierungsquellen zu bemühen.
Die Mittel für den Fonds stammten laut Wissenschaftsministerium aus dem mit dem Haushalt 2020 erhöhten Zuschuss des Landes an die Studierendenwerke. Ausgezahlt würden die Soforthilfen von den Studierendenwerken. Die Anträge können ab Mittwoch gestellt werden. Bis dahin sollen auch die Vergabekriterien auf der Homepage des für die eigene Hochschule zuständigen Studierendenwerkes eingestellt werden.
„In der aktuellen Krise fallen viele typische Jobs für Studierende weg, etwa das Kellnern in Cafés und Bars“, sagte Wissenschaftsministerin Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen). Ihr sei bewusst, dass mit 200 Euro „keine großen Sprünge möglich sind“. Laut Dorn ginge es vielmehr darum, schnelle Hilfen zu ermöglichen, die den Studierenden etwas Zeit geben, sich anderweitig um Finanzierungsquellen zu bemühen.
Die Mittel für den Fonds stammten laut Wissenschaftsministerium aus dem mit dem Haushalt 2020 erhöhten Zuschuss des Landes an die Studierendenwerke. Ausgezahlt würden die Soforthilfen von den Studierendenwerken. Die Anträge können ab Mittwoch gestellt werden. Bis dahin sollen auch die Vergabekriterien auf der Homepage des für die eigene Hochschule zuständigen Studierendenwerkes eingestellt werden.
20. April 2020, 13.30 Uhr
ez
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