Corona-Krise

Stadtführerinnen fordern gezielte Hilfe für Solo-Selbstständige

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Das Land Hessen hat vor kurzem ein Soforthilfe-Programm für Selbstständige verabschiedet. In einem offenen Brief fordern die beiden Stadtführerinnen Marion Golder und Svetlana Eremenko-Wagener nun eine Nachbesserung der Maßnahmen.

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„Die aktuellen Hilfspakete berücksichtigen nicht die Lebens- und Arbeitswelt vieler Solo-Selbstständigen.“ So heißt es in einem offenen Brief von Marion Golder und Svetlana Eremenko-Wagener, die als Stadtführerinnen und Reiseleiterinnen tätig sind. Darin fordern die beiden eine Nachbesserung der Coronahilfsmaßnahmen für Solo-Selbstständige und Freiberufler und Freiberuflerinnen sowie „ein Überbrückungsgeld für diese schwierige Zeit“. „Wir sind durch das Raster gefallen“, erklärt Svetlana Eremenko-Wagener. Die bisherigen Soforthilfen würden lediglich die gewerblichen Betriebskosten, wie Miete für ein Büro oder einen Leasingwagen decken. Diese würden in ihrem Fall – wie zum Beispiel bei Dozierenden, Musikerinnen und Musikern auch – nicht anfallen. „Wir entrichten unsere Dienstleistungen vor Ort. Wir haben unsere Füße, unseren Kopf und unser Wissen – damit arbeiten wir.“

Alternative Arbeitsweisen wie Homeoffice seien in Ihrem Fall nicht möglich, erklären die beiden. „Schon zu Beginn der Corona-Krise brachen unsere Aufträge weg, seit dem Einsetzen der Quarantänemaßnahmen und der Schließung der Grenzen haben wir einen Verdienstausfall von 100 Prozent. Der Tourismus, sprich unsere Situation, wird sich kurzfristig nicht erholen.“

Momentan erhält Svetlana Eremenko-Wagener keine finanzielle Unterstützung. Den Verweis auf Arbeitslosengeld oder Hartz 4 empfindet sie als frech. „Wir sind weder arbeitslos, noch arbeitssuchend. Wir können, wie viele andere, wegen der Corona-Krise unserer Arbeit derzeit nicht mehr nachgehen.“ Darüber hinaus bestehe bei vielen kaum Anspruch auf diese Gelder, da die Lebensverhältnisse wie Partnerschaften und Ersparnisse mit einbezogen würden, erklärt Eremenko-Wagener. Ihre Forderungen richtet sie vor allem an das Land Hessen, da andere Bundesländer, wie beispielsweise Baden-Württemberg, bereits auf diese Lücke im Soforthilfe-Antrag reagiert hätten. Dort heißt es: „Bei der Berechnung des Liquiditätsengpasses kann als Kosten bei Soloselbständigen, Freiberuflern und für im Unternehmen tätige Inhaber von Einzelunternehmen und Personengesellschaften auch maximal ein Betrag in Höhe von 1180 Euro pro Monat für fiktiven Unternehmerlohn angesetzt werden."

Wie viele andere, hat auch Svetlana Eremenko-Wagener inzwischen eine Petition ins Leben gerufen, bei der inzwischen knapp 3000 Unterschriften zusammen gekommen sind. Sie erklärt: „Diese Welle verdeutlicht die Ungerechtigkeit, der wir Selbständige gerade ausgesetzt sind.“


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