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Außen hui, innen Pfui!

Hollister-Betriebsrat klagt gegen Bewachung der Angestellten

Wieder einmal steht Hollister ob der in der Frankfurter Filiale vorherrschenden Arbeitsbedingungen in der Kritik. Nach Videoüberwachung und Taschenkontrollen werden die Mitarbeiter nun zur Toilette eskortiert.
Während im Frankfurter Einkaufszentrum MyZeil Teenie-Massen mitunter stundenlang auf Einlass in den dunklen und einparfürmierten Shop warten und die halbnackten Verkäufer, die im coolen Firmenjargon „Store-models“ geschimpft werden, sich in Flip-Flops und Badehöschen die Füße platt stehen, brodelt es hinter den Kulissen der Tochter des Bekleidungsriesen Abercrombie & Fitch ganz gewaltig. Bereits kurze Zeit nach der Eröffnung der Frankfurter Filiale geriet diese ob der hier vorherrschenden Arbeitsbedingungen unter Beschuss: Nicht nur, dass sich die Angestellten zu großzügigen Rabatten von 50 Prozent ihre Arbeitskleidung selbst im Laden kaufen müssen, nein, nach verrichteter Arbeit mussten sie am Eingang des Ladens, wo die Hollister-Jünger auf Einlass warten, ihre Taschen leeren und sich durchsuchen lassen und wurden während der Arbeit, unter der tagein tagaus gleichen Musikauswahl im dunkeln leidend, auch noch gefilmt.

Und so gründeten einige engagierte Mitarbeiter, die sich nicht länger mit Taschenkontrollen und Videoüberwachung schikanieren lassen wollten, im November vergangenen Jahres gegen den Willen der Betriebsleitung einen Betriebsrat, der nun bereits zum wiederholten Male, vertreten von der Betriebsratsanwältin Tania Ihle, gegen den Kleiderriesen und dessen Mitarbeiterschikane vor Gericht zieht. Betroffen sind diesmal allerdings nicht die schnuckeligen Verkäufer, sondern die sogenannten „Overnighter“, die des Nachts den Laden wieder auf Vordermann bringen, die Regale auffüllen und die des Tags zusammengeknüllten Shirts wieder ordentlich glattgestrichen an die vorgesehenen Plätze drapieren. Müssen diese Mitarbeiter zur Toilette, steht ihnen derzeit ein Wachmann zur Seite. Nicht jedoch, um für die Sicherheit der Mitarbeiter zu sorgen, wie man vielleicht vermuten könnte. Nein! In der letzten Zeit sei es, so eine Mitteilung der Geschäftsleitung, wie uns Anwältin Ihle bestätigte, vermehrt zu Vandalismus in den Sanitärräumen gekommen, was eine solche Maßnahme erfordere. Der Wachmann also, der den Mitarbeiter zur Toilette begleitet, dann vor der Tür wartet, bis dieser sein Geschäft verrichtet hat, ist dazu angehalten, die Toilette nach der Benutzung auf Verunreinigungen zu kontrollieren. Vorige Woche reichte Ihle eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht ein, um diese Kontrolle zu unterbinden. Dieses, erläutert die Anwältin, habe zwei Gründe. Einerseits sei eine solche Anordnung laut Paragraph 87 Absatz 1, Satz 1 des Betriebsratsverfassungsgesetzes mitbestimmungspflichtig und zweitens gehe es darum zu prüfen, ob eine solche Anordnung überhaupt zulässig ist. „Jeder kann sich vorstellen, dass es unglaublich unangenehm ist, jemanden mit zur Toilette nehmen zu müssen, der dann hinterher auch noch kontrolliert, ob alles sauber ist“, so Ihle. Bislang, so die Rechtsanwältin habe sie noch keine Mitteilung des Arbeitgebers erreicht, dass diese Anordnung zurückgezogen wird. Und so gibt es am 20. August einen Anhörungstermin am Frankfurter Amtsgericht.
Gewerkschaftssekretärin Lutfa Rahman, von der Arbeitnehmervertretung Verdi ist ob der neuen Kontrollen bei Hollister beinahe sprachlos: „Das ist die absolute Schikane! Es ist fatal, was da abläuft und die Verhältnisse machen auch die Arbeit für uns sehr schwierig. Dass wir überhaupt einen Betriebsrat gründen konnten, grenzt schon beinahe an ein Wunder! Aber die jungen Leute, die den Betriebsrat gegründet haben, machen einen wirklich guten, aber auch wirklich harten Job.“ Und, so ist sich Rahman sicher, selbst wenn die einstweilige Verfügung durchgehen sollte, wird die Schikane kein Ende haben: „Hollister lässt sich immer wieder etwas Neues einfallen, um die Mitarbeiter einzuschüchtern und sie so davon abzubringen, sich über die Arbeitsbedingungen zu beschweren.“

Bezüglich der Videoüberwachung und der ausgewürfelten Taschenkontrollen besteht derzeit eine Zwischenlösung, wie uns Ihle bestätigte. Kameras seien weitgehend verhangen und Taschenkontrollen würden momentan nicht durchgeführt. Diesbezüglich steht für Mitte September jedoch noch eine Einigung bezüglich des weiteren Vorgehens aus.

Update, 20. August: Zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung hat es eine außergerichtliche Einigung gegeben. Mehr dazu >>
 
14. August 2013, 12.46 Uhr
Miriam Mandryk
 
 
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