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Polizeipräsidium muss zahlen

Blockupy-Aktivisiten bekommen Schadensersatz

Rund 150 Demonstranten wollten zu den Blockupy-Tagen von Berlin nach Frankfurt kommen. Die Polizei ließ sie nicht. Zu Unrecht, befand ein Gericht, und sprach einigen der Gestoppten Schadensersatz zu.
Weil sie Krawalle befürchtete, hinderte die Frankfurter Polizei drei Busse mit Demonstranten daran, zu den Blockupy-Aktionstagen nach Frankfurt zu reisen. Die Insassen aus Berlin wurden auf der Autobahn circa 30 Kilometer vor der Bankenstadt gestoppt und kontrolliert. Die Polizei sprach ein Aufenthaltsverbot für die Innenstadt aus. Einige der Demonstranten wichen daraufhin nach Eschborn aus und wollten dort eine kleine Kundgebung initiieren. Wieder wurden sie von der Polizei festgehalten, dieses Mal, weil sie gegen das Innenstadtverbot verstoßen haben sollen. Laut Angaben des Blockupy-Bündnis hat das Gießener Amtsgericht die Festnahme nun für rechtswidrig erklärt und den Betroffenen einen Schadensersatz von 500 Euro zugesprochen. Rechtsanwalt Peer Stolle aus Berlin, der einige der Betroffenen vertritt, erklärt dazu: „Die Frankfurter Polizei sollte dies zum Anlass nehmen, von rechtswidrigen Freiheitsentziehungen Abstand zu nehmen.“

Die Busse aus Berlin sind nicht die einzigen, die von der Polizei zu den Blockupy-Tagen schon vor Frankfurt gestoppt wurden. Das Journal Frankfurt sprach am 20. Mai 2012 mit einem Hamburger und einem Münchner, die ähnliche Erfahrungen gemacht hatten.
 
1. Februar 2013, 14.33 Uhr
ges
 
 
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