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Foto: Nils Bremer
Foto: Nils Bremer

Der ewige Streit ums Rennbahngelände

Krachende Niederlage oder gefährliche Halbwahrheiten?

Der Renn-Klub feiert einen angeblichen Sieg vor Gericht. Er hat erreicht, dass die Stadt die Tribüne nicht abreißen darf, bevor es Rechtssicherheit gibt. Das habe man ohnehin nie vorgehabt, heißt es von Seiten der Stadt.
Eine Pressemitteilung des Renn-Klubs sorgte am frühen Donnerstagabend für Aufsehen. Denn der Titel lautet: „Krachende Niederlage für den Magistrat und DFB“. In der Mitteilung schildern die Rennbahn-Freunde, dass sie sich vor Gericht gegen die Stadt durchgesetzt haben. Es ging hierbei allerdings nicht um die Entscheidung, ob der Renn-Klub das Gelände weiterhin betreiben darf oder nicht. Es ging lediglich um die Frage, ob die Stadt die Tribüne und andere Gebäude abreißen darf, bevor ein endgültiges Urteil in der Sache gefällt ist. Beim Oberlandesgericht wurde daher ein einstweiliges Rechtsschutzbegehren beantragt – und dem wurde stattgegeben. Damit wurden der Stadt solche Schritte vorerst untersagt.

Offenbar hatte Nationalmannschafts-Manager Oliver Bierhoff dem Renn-Klub Angst gemacht. Denn der hatte gegenüber der Deutschen Presseagentur am Montagabend verkündet: „Der erste Bagger rollt jetzt, um die Rennbahn plattzumachen“. Fragt man bei der Stadt nach, zeichnet sich ein völlig anderes Bild. Man habe nie vorgehabt, irgendwelche Gebäude auf dem Gelände abzureißen ohne Rechtssicherheit zu haben, versichert Mark Gellert, Sprecher des Planungsdezernats. „Die Pressemitteilung ist eine Ansammlung von Halbwahrheiten – wie leider oft beim Renn-Klub“, ärgerte er sich. Etwa ist auch von einer „Urteilsverkündung“ die Rede. „Es hat bisher kein Urteil gegeben. Diese Entscheidung ändert gar nichts“, sagte Gellert. Dieses Urteil besagt laut dem Renn-Klub, das Gericht habe entschieden, dass sie „nicht als reiner Geschäftsbesorger, sondern als Besitzer der Rennbahnanlage zu behandeln sind“. Der Sprecher des Planungsdezernats bezweifelte das. „Solche Entscheidungen werden tatsächlich beim Hauptverfahren getroffen und nicht bei einem einstweiligen Rechtsschutzbegehren“.

Der Renn-Klub kontert wiederum, die Stadt habe durchaus angekündigt, mit den Abrissarbeiten zu beginnen. Um diese Darstellung zu untermauern, zeigt Renn-Klub Vorstandsmitglied Carl-Philip Graf zu Solms-Wildenfels ein Schreiben vom 8. Januar des Liegenschaftsamts. Darin steht, im Zuge des Rückbaus der Tribüne sollen auch Wasser und Stromversorgung "im Laufe des Monats" abgestellt werden. "Die Aussagen von Herrn Cunitz, der auch die politische Verantwortung für das Liegenschaftsamt inne hat, sind entweder eine offensichtliche Unwahrheit oder ein Kontrollverlust über die eigenen Amtsgeschäfte", so zu Solms-Wildenfels.

Offenbar funktioniert die Kommunikation zwischen den beiden Parteien inzwischen gar nicht mehr. So war etwa die Stadt auch nicht zum Gerichtstermin eingeladen gewesen. Das sei allerdings auch nicht zwingend notwendig. Der Renn-Klub hätte rein rechtlich sogar einen Monat Zeit, um der Stadt die Entscheidung des Oberlandesgerichts mitzuteilen. Aber durch die Presse seien sie schnell informiert worden, so Gellert. Wie geht es nun weiter? „Wie bisher“, sagte Gellert. Man warte die anstehenden Verhandlungen ab. Gerade hat das Landgericht entschieden, dass die Feststellungsklage des Renn-Clubs und die Räumungsklage der Stadt gemeinsam verhandelt werden. Der Prozess wird vermutlich im April beginnen.

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Hierbei handelt es sich um eine ergänzte Fassung
 
4. Februar 2016, 18.40 Uhr
Christina Weber
 
 
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