Ostend: Mieterin darf wohnen bleiben

Amtsgericht lehnt Räumungsklage ab

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In einem Mietrechtsstreit im Ostend hat das Amtsgericht Frankfurt zugunsten einer Mieterin entschieden. Die Investoren, die ihr wegen Eigenbedarfs gekündigt hatten, handelten damit gegen die geltende Milieuschutzsatzung.

sis /

Vor knapp zwei Jahren haben Investoren ein Wohnhaus mit drei Wohnungen in der Grünen Straße in Frankfurt gekauft. Wenig später kündigten sie den Bewohnern und Bewohnerinnen wegen Eigenbedarfs. Eine Mieterin konnte jedoch mithilfe des Mieterschutzbundes erfolgreich gegen die Kündigung vorgehen. Vor rund zwei Wochen hat das Amtsgericht Frankfurt entschieden, dass das Vorhaben der Investoren gegen die geltende Milieuschutzsatzung verstößt. Diese soll, gerade in den populären Stadtteilen Frankfurts, insbesondere die alteingesessenen Mieter und Mieterinnen davor schützen, zugunsten von luxuriösen Neubauten aus ihren Wohnungen vertrieben zu werden.

Mehr als 130 Quadratmeter sind nicht zugelassen

Im Ostend sollten in dem besagten Wohnhaus zwei der Wohnungen so zusammengelegt werden, dass eine Gesamtwohnfläche von über 130 Quadratmetern entsteht, was jedoch ebenfalls der Milieuschutzsatzung widerspricht. Zudem wies das Amtsgericht die Räumungsklage gegen die Mieterin zurück: „Versagt werden kann die Satzungsgenehmigung für alle Baumaßnahmen in Milieuschutzgebiet, die zu einer Änderung der sozialen Struktur führen können, insbesondere bei Zusammenlegung von Wohnungen zu einer Wohnung von mehr als 130 qm.“

Hoffnung für Mieterinnen und Mieter

Für den Mieterschutzbund, der in zahlreichen Fällen Mietern und Mieterinnen unterstützend zur Seite steht, ist das Urteil von großer Bedeutung. „Unsere Stadtgesellschaft ist gut beraten, ihre Grundwerte und ihren Zusammenhalt entschlossen gegen Wohnungsspekulationen zu verteidigen und sich schützend vor Mieter zu stellen, die vom Verlust ihrer Wohnung bedroht sind“, sagte Sieghard Pawlik, Vorsitzender des Mieterschutzbundes Hoechster Wohnen e. V., der Hessenschau. Es sei ein „Urteil mit Signalwirkung“.


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