Die „Liste der Selbstverständlichkeiten“ von Eintracht Frankfurt soll zukünftig das Verhalten der eigenen Anhänger und Fans definieren. Damit vollzieht Eintracht Frankfurt einen klaren Schnitt.
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Die letzte Saison war für Eintracht Frankfurt nicht wirklich glanzvoll. Mit großen Zielen vor Augen musste man sich am Ende mit dem Abstieg abfinden. Weniger glanzvoll war auch das Verhalten einiger Fans von Eintracht Frankfurt. Negativer Höhepunkt waren die Krawalle beim letzten Heimspiel der vergangenen Saison. Ein dauerhafter Schaden für das Image des Vereins sowie für seine Anhänger. Auch in den Testpielen gab es gewaltsame Aussschreitungen.
Nun spielt Eintracht Frankfurt in der zweiten Liga, ist erfolgreich in die neue Saison mit einem 3:2-Sieg gegen Greuther Fürth gestartet, und fängt auch bei den eigenen Fans bei „Null“ an. Ein Katalog definiert, was zukünftig von dem Verhalten der Fans und Anhänger von Eintracht Frankfurt erwartet wird. Dort sind Dinge aufgeführt, die eigentlich selbstverständlich sind, daher der etwas sperrige Name „Liste der Selbstverständlichkeiten“.
Die nachstehenden Forderungen richten sich an alle Anhänger und Fans von Eintracht Frankfurt, an jeden einzelnen, aber auch an jede Gruppe. 1. Keine Gewalt gegen Personen oder Sachen - weder im Stadion, noch im Stadionumfeld, noch auf der An- oder Abreise, weder bei Heim-, noch bei Auswärtsspielen. 2. Keine Pyrotechnik – weder im Stadion, noch im Stadionumfeld, weder bei Heim- noch bei Auswärtsspielen. 3. Keine Angriffe auf gegnerische Fangruppierungen und deren Einrichtungen. 4. Kein Stehlen von Bannern, Fahnen oder andere Fanutensilien gegnerischer Fans und Fangruppierungen. 5. Keine Gewalt beinhaltenden oder verherrlichenden Banner oder Spruchbänder. 6. Kein Werfen von Gegenständen gleich welcher Art auf das Spielfeld, insbesondere nicht in Richtung von Spielern oder Offiziellen. 7. Zuverlässige Einhaltung von Absprachen einzelner Gruppen, die mit Eintracht Frankfurt oder dem Stadionbetreiber getroffen wurden. 8. Zentrale Anmeldung von Fanutensilien (bei Auswärtsspielen), Spruchbändern und sonstigen Choreographien über die Fanbetreuung. Gewalt oder Straftaten darstellende oder verherrlichende Inhalte werden nicht zugelassen. Auch alle anderen Sonderaktionen (Verteilung von Flyern, Spenden- oder Sammelaktionen etc.) auf dem Stadiongelände sind genehmigungspflichtig.