Oberlandesgericht Frankfurt

Anklage gegen IS-Mitglied

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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat gegen einen syrischen Staatsangehörigen, der in Deutschland als Flüchtling registriert war, Anklage erhoben. Er soll während des Syrienkriegs zwei Jahre lang als IS-Befehlsgeber agiert haben.

jwe /

Von 2013 bis 2015 soll ein 33-jähriger Syrer der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) angehört und Befehle an mindestens 20 bewaffnete Kämpfer weitergegeben haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt erhob beim Oberlandesgericht nun Anklage gegen den Mann, der im Juni 2015 als Flüchtling nach Deutschland reiste, wo ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Flüchtlingsstatus vorerst anerkannte. Am 14. November 2018 wurde der Angeklagte in Kassel durch Spezialkräfte festgenommen und befindet sich seit dem darauffolgenden Tag in Untersuchungshaft. Ihm wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung und Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz vorgeworfen.

Im syrischen Bürgerkrieg soll er als sogenannter „Emir“, was in etwa Befehlsgeber bedeutet, für den IS tätig gewesen sein. Der Angeklagte soll eine Gruppe von mindestens 20 bewaffneten Männern angeführt und mit ihnen an IS-Kämpfen gegen verschiedene Fraktionen des syrischen Bürgerkriegs teilgenommen haben. Ein Ort, an dem der 33-Jährige unter anderem agiert haben soll, ist die nordsyrische Stadt Rakka, die zu dieser Zeit die Hochburg der IS-Terrormiliz darstellte. Zeitweise soll er dort auch als Kommandeur über ein oder zwei Stadtviertel fungiert sowie mit seiner Einheit einen 300 Meter langen Tunnel gebaut haben, um sich vor den Scharfschützen der Gegner zu schützen. Zudem soll er Straßenkontrollen zwischen der Stadt Mayadin und dem militärischen Flughagen von Deir ez-Zor durchgeführt haben, bei denen es zu einer Geiselnahme von zwei alawitischen oder schiitischen Männern gekommen sein soll. Die beiden Geiseln wurden vom Angeklagten an einen höherrangigen IS-Befehlshaber übergeben. Danach verliert sich die Spur.


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