Vor dem Landgericht

Suhrkamp-Verlag soll 2 Millionen zahlen

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Das Landgericht Frankfurt hat am Mittwoch verfügt, dass der Suhrkamp-Verlag seiner Gesellschafterin rund 2,2 Millionen Euro auszahlen muss. Rechtskräftig ist das Urteil indes noch nicht.

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Es ist nur einer von vielen Streitpunkten, um die sich die Suhrkamp-Verlegerin Ulla Unseld-Berkéwicz und der Gesellschafter Hans Barlach gerichtlich auseinandersetzen. Herr Barlach hatte auf einen Teil des Erlöses aus dem Verkauf des Suhrkamp-Archivs im Jahr 2010 und Erträge, die der Verlag im Zuge des Umzugs nach Berlin erwirtschaftet hatte, geklagt. Das Frankfurter Landgericht gab dem Antrag nun statt. In der Gesellschaftsvereinbarung sei eindeutig festgehalten worden, dass es das Ziel des Gesellschafters ist, „von den Suhrkamp-Kommanditgesellschaften möglichst hohe Ausschüttungen zu erhalten“, begründete das Gericht seine Entscheidung. Der von Herrn Barlach geführten Medienholding AG Winterthur stünde ein Bilanzgewinn in Höhe von knapp 2,2 Millionen Euro zu.

Das Urteil ist jedoch (noch) nicht rechtskräftig. Der Suhrkamp-Verlag hat die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht Einspruch gegen den Richterspruch einzulegen.


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