Für von Verdrängung bedrohte Mietpersonen und Hausgemeinschaften in Frankfurt gibt es online jetzt Hilfe: Auf einer Website der Stabsstelle Mieterschutz kann man sich über Rechte und Möglichkeiten informieren und geeignete Kontakte für Probleme finden.
Laura Genenz /
Die Stabsstelle Mieterschutz bietet ab sofort auf einer Website Informationsmaterial für Mietpersonen, die sich von Entmietungsszenarien bedroht fühlen. Unter anderem können sich Betroffene über ihre Rechte und Möglichkeiten informieren, wenn Vermietende in Milieuschutzgebieten beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen planen. Dazu stellt die Homepage Merkblätter bereit, die so verfasst sind, dass „man sie versteht, wenn man selbst kein Jurist ist“, so Katharina Stier, stellvertretende Leiterin der Stabsstelle. Außerdem sind für verschiedene Situationen Kontaktdaten geeigneter Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner hinterlegt. Sich machtlos fühlende Mietpersonen können sich so schnell Hilfe holen.
Das Online-Angebot richte sich aber nicht nur an Mieterinnen und Mieter in Not, sondern soll eine Informationsquelle für alle sein. Seit die Stabsstelle ihre Arbeit aufgenommen hat, so Stier, sei ihnen erst bewusst geworden, wie wenig die Menschen über Mietrecht Bescheid wüssten. Jetzt könnten sich alle Interessierten über vielfältige Themen rund ums Wohnen erkundigen, so etwa darüber, was ein Mieterschutzverein macht, wann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein kann und wie man Prozesskostenhilfe beantragen kann.
Über die Stabsstelle Mieterschutz
Die Stabsstelle Mieterschutz wurde im Frühjahr 2019 gegründet; sie ist eine bundesweit einmalige Einrichtung. Ihre Hauptaufgabe sieht sie in der Unterstützung und Aufklärung von Mietpersonen und in der Vermittlung zwischen Mietenden und Vermietenden. Stier zufolge sei das Interesse rege: „Uns ist nicht langweilig.“ Seit Betriebsaufnahme hab die Stabsstelle bereits 130 Vorgänge bearbeitet, darunter auch Beratungstermine mit größeren Hausgemeinschaften oder Vertreterinnen und Vertretern mietender Personen vor Ort.
Der zu Beginn von der Stabsstelle noch erhoffte Leerstandsmelder für Frankfurt könne laut Stier in voraussehbarer Zeit nicht realisiert werden, weil dafür weiterhin die Ermächtigungsgrundlage – ein Gesetz gegen Zweckentfremdung von Wohnraum – fehle. Das Gesetz war 2004 von der Landesregierung außer Kraft gesetzt worden.