Durch Aufstockung bestehender Gebäude könnten laut einer Studie der TU Darmstadt allein im Rhein-Main-Gebiet mehr als 200 000 Wohneinheiten entstehen. Der Eigentümerverband Haus & Grund Hessen fordert nun gezielte Maßnahmen vonseiten der Landesregierung.
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Verfügbarer Wohnraum im Rhein-Main-Gebiet ist knapp. Doch laut einer Studie der TU Darmstadt liegt das Potenzial nicht nur im Neubau, sondern vor allem im Bestand: Durch Aufstockung bestehender Gebäude könnten allein im Rhein-Main-Gebiet rund 240 000 Wohneinheiten entstehen, in ganz Deutschland bis zu 2,7 Millionen.
Verantwortlich für die Ergebnisse ist Karsten Ulrich Tichelmann. Der Ingenieur an der TU Darmstadt untersucht regelmäßig im Rahmen einer sogenannten Deutschlandstudie, inwiefern neuer Wohnraum geschaffen werden könnte, ohne dafür der Natur Flächen zu entziehen. 2016 betrachtete er die mögliche Aufstockung bestehender Wohnhäuser, seit 2019 bezieht er auch Nichtwohngebäude wie Parkhäuser oder eingeschossige Einzelhandelsmärkte mit ein. Schon damals stellte er Potenzial für 216 000 Wohnungen fest.
Die Zahlen seien „ernüchternd und ermutigend zugleich“, teilte Christian Streim, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen, mit Verweis auf die Studie mit. Auf der einen Seite zeigten sie, wie „untätig“ die Landesregierung bislang gewesen sei, eröffneten andererseits jedoch auch einen Weg aus der „Wohnraum-Misere“. Bereits 2019 habe der Verband dem Land Hessen Vorschläge gemacht, wie durch gezielte Förderungen das Wohnungsangebot in Ballungsräumen verbessert werden könne. „Denn Aufstockung schafft Wohnraum ohne Flächenverbrauch. Dieses Potenzial liegt seit Jahren in Hessen brach“, so Streim.
Der Vorsitzende von Haus & Grund Hessen hob auch die ökologischen Vorteile solcher Maßnahmen hervor, da dadurch weniger Baumaterial benötigt und sich der Energiebedarf des darunter liegenden Gebäudes verringern würde. Um solche Maßnahmen durchzuführen, fordert Haus & Grund nun die Einrichtung einer zentralen Anlaufstelle für Interessierte, zudem sollten Dachgeschossausbauten baugenehmigungsfrei gestellt werden. Bauanträge für eine Aufstockung sollten dann als genehmigt gelten, wenn nach zwei Monaten noch keine Entscheidung vorliege.