Das Landgericht Frankfurt hat eine Grundsatzentscheidung im Streit um die fehlerhafte Mietpreisbremse getroffen. Mieter hatten Schadensersatz wegen zu hoher Mietzahlungen gefordert. Das Gericht stellte nun fest, dass das Land nicht gegenüber einzelnen Bürgerinnen und Bürgern haften müsse.
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Zu Beginn der Woche hat das Landgericht Frankfurt in einem komplexen Fall die Mietpreisbremse betreffend eine Grundsatzentscheidung getroffen: Mietern steht kein Schadenersatz zu, obwohl sie wegen einer fehlerhaften Mietpreisbremse möglicherweise zu viel für ihre Wohnung bezahlt haben. Die Problematik im verhandelten Fall liege darin, dass das Land Hessen zum Zeitpunkt der Klage keine gültige Begründung der hessischen Mietpreisbegrenzungsverordnung vorlegen konnte. Das Landgericht stellte weiterhin fest, dass keine „Amtshaftung Einzelner“ bestehe.
Hintergrund für das aktuelle Urteil ist, dass Mieter eine Wohnung in Eschersheim für 11,50 Euro (Netto) pro Quadratmeter angemietet hatten. Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt bei knapp der Hälfte mit 7,45 Euro. „Die Wohnung befindet sich in einem Gebiet, das nach der Hessischen Mitpreisbegrenzungsverordnung einen angespannten Wohnungsmarkt hat“, urteilte das Landgericht Frankfurt. Die Mieter verlangten vor Gericht die Rückzahlung von zu viel gezahlter Miete. Das Land Hessen nimmt aber beim Erlass von Rechtsvorschriften grundsätzlich nur Amtspflichten gegenüber der Allgemeinheit wahr, nicht gegenüber einzelnen Personen, die von der Mietpreisbegrenzungsverordnung betroffen sind. Allein in Hessen sind rund 15 Kommunen mit etwa 1,5 Millionen Einwohnern von der beabsichtigten Mietpreisbremse betroffen. Damit Bundesländer einzelnen Bürger Schadensersatz zahlen, müssen spezielle juristische Hürden überwunden werden, die in diesem Fall nicht unzureichend nachgewiesen werden konnten.
Die Anspannung auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt ist ein gegenwärtiges Problem. Und ob die Mietpreisbremse die Wohnungsproblematik löst wird in der Gesellschaft und Politik kontrovers diskutiert. „Ich finde es schade, dass eine gute Idee mit richtigen Impulsen, per Gesetz leider nicht vollständig greift. Es müssen vermehrt Anreize für Investitionen und Wohnungsbau geschaffen werden, um den hohen Wohnungsbedarf und die kontinuierlich steigenden Preise entgegenzusteuern“, erklärt Frank Berresheim, Rechtsanwalt für Mietrecht. Anfang des Jahres wurde die Mietpreisbremse von der Regierung verschärft, um es dem Mieter künftig einfacher zu machen, gegen überhöhte Mieten vorzugehen, dazu kamen auch neue Pflichten für die Vermieter. Berresheim sagt dazu: „Ob die seit dem 1. Januar 2019 geltende Verschärfung des Gesetzes zur sogenannten Mietpreisbremse den gewünschten Erfolg erzielen wird, bleibt abzuwarten.“