Urteil Verwaltungsgericht

Land Hessen muss für Frankfurter Impfzentrum zahlen

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Für die Betriebskosten des Frankfurter Impfzentrums muss das Land Hessen aufkommen. Das entschied das Verwaltungsgericht Frankfurt in einer mündlichen Verhandlung am Mittwoch.

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Das Land Hessen muss 2,5 Millionen Euro für den Betrieb des Frankfurter Impfzentrums zahlen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt von Mittwoch hervor. Bei dem Rechtsstreit geht es laut Mitteilung des Gerichts darum, dass es im November 2020 in einem Einsatzbefehl des Hessischen Sozialministeriums geheißen hatte, die Kosten des Impfzentrums seien vom Land zu tragen. Ausnahmen seien jedoch beispielsweise Mieten für Liegenschaften von Betrieben, bei denen die Kommunen beherrschenden Einfluss ausüben.

Das Land Hessen sah diesen Sachverhalt im Fall des Frankfurter Impfzentrums in der Festhalle gegeben, da die Stadt Frankfurt 60 Prozent der Gesellschaftsanteile an der Messe Frankfurt halte und damit einen beherrschenden Einfluss ausübe. Die übrigen 40 Prozent hält das Land. Die Stadt argumentierte dagegen, da es für einen beherrschenden Einfluss 75 Prozent brauche.

Dem schloss sich die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts am Mittwoch an. Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass die Stadt als Gesellschafter der Messe Frankfurt ohne Mitwirkung des weiteren Gesellschafters – also dem Land Hessen – keine Beschlüsse fassen könne. Faktisch könnten deshalb nur das Land Hessen und die Stadt Frankfurt gemeinsam agieren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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