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Foto: © Roland Holschneider/dpa
Foto: © Roland Holschneider/dpa

Oberlandesgericht Frankfurt

Knöllchen von privaten Dienstleistern sind rechtswidrig

Tausende Strafzettel für Falschparkende sind rechtswidrig, zumindest wenn sie von Leiharbeiterinnen und -arbeitern privater Dienstleister stammen. Das hat am gestrigen Montag das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden.
Nur dem Staat ist es erlaubt Ordnungswidrigkeiten zu ahnden, es sei gesetzeswidrig „private Dienstleister“ zur Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs einzusetzen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am vergangenen Montag. Eine Erklärung zum Einsatz von sogenannten privaten Dienstleistern bei der Überwachung des fließendes Verkehrs erklärte das Oberlandesgericht bereits im April 2017 für rechtswidrig. Auslöser für die Debatte war der Einspruch eines Betroffenen, gegen den ein Verwarngeld von 15 Euro wegen unerlaubten Parkens im eingeschränkten Halteverbot verhängt worden. So soll laut Oberlandesgericht ein Leiharbeiter in der Hauptverhandlung als Zeuge gedient haben, der der Stadt Frankfurt „durch 'die Firma W. überlassen' und von der Stadt als ‚Stadtpolizist' bestellt worden sei“. Dabei soll dieser auch eine Uniform getragen haben. Eingestellt werden soll das Verfahren, weil die „zugrundeliegenden Beweise einem absoluten Beweisverwertungsverbot unterlägen.“ Als Polizeibehörde sei diese Verpflichtung der Stadt Frankfurt zugewiesen, mit dem Einsatz von privaten Unternehmen würde sie ihren hoheitlichen Aufgaben nicht nachkommen. Für Betroffene bedeutet das nun, dass eine Vielzahl der verteilten Strafzettel an Falschparkende rechtswidrig waren und Betroffene ihr Bußgeld zurückfordern können. Im Jahr 2018 wurden in Frankfurt über 700 000 Parkverstöße geahndet, mehr als zehn Millionen Euro Sanktionswert sind dabei entstanden.

„Dieses Urteil ist schwerwiegend und wird weitreichende Konsequenzen haben. Der Magistrat darf nicht mehr so weitermachen wie bisher“, sagte Michael Müller, finanzpolitischer Sprecher der Fraktion die Linke. So lehne die Linke nicht nur den Einsatz von privaten Unternehmen zur Überwachung des Parkraums ab, sondern auch den von Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern, auch diese gehöre abgeschafft. Einmal mehr würde deutlich werden, dass Privatisierung der falsche Weg sei.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DpoIG) spricht trotz hoher Belastung und aufgrund von verfassungsrechtlichen Gründen gegen eine Übertragung hoheitlicher Aufgaben auf private Sicherheitsunternehmen aus. Im Bereich der Überwachung des ruhenden oder fließenden Verkehrs im öffentlichen Verkehrsraum sei die Grenze zum hoheitlichen Bereich vielfach überschritten worden. „Wichtig ist in jedem Fall eine qualifizierte Verkehrssicherheitsarbeit durch die Polizei zu leisten.“

Der Einsatz von Privatunternehmen, die polizeiliche Tätigkeiten übernehmen, wird auch über den Bereich des Verkehrs hinaus immer wieder mit einem kritischen Auge betrachtet. So stehen auch private Sicherheitsdienste immer wieder in der Kritik. 1990 arbeiteten 56 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst, mittlerweile sind es rund 262 000 während es rund 265 000 Polizeibeamte gibt.
 
21. Januar 2020, 12.01 Uhr
Johanna Wendel
 
 
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