Die Stadt Frankfurt hat für die Silvesternacht verboten, Feuerwerk auf dem Eisernen Steg sowie auf der Zeil abzubrennen. Ziel ist es, Menschen vor Verletzungen zu schützen.
Lukas Mezler /
Mit zwei Allgemeinverfügungen hat die Stadt Frankfurt für die Silvesternacht das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg sowie der Zeil verboten: Das Feuerwerksverbot auf dem Eisernen Steg gilt ab dem 31. Dezember, 21 Uhr, bis zum 1. Januar, 3 Uhr. Auf der Zeil gilt das Verbot länger, nämlich vom 31. Dezember, 20 Uhr bis zum 1. Januar, 6 Uhr. Die Verbote schließen ebenfalls die Haupt- und Konstablerwache mit ein.
Die Stadt begründet das Verbot aufgrund der „meist eng gedrängten Menschen“ auf dem Eisernen Steg oder der Zeil. Ziel sei es, Menschen vor Verletzungen zu schützen. In den vergangenen Jahren geriet die Zeil deshalb zur Jahreswende in den Fokus vermehrter Polizeiarbeit. Die restriktiven Maßnahmen würden darauf abzielen, die Sicherheit der zahlreichen Menschen zu gewährleisten, die sich in dieser festlichen Nacht an den beliebten Orten in der Innenstadt versammeln.
Immer wieder mehrten sich in den Vorjahren die Berichte von abgetrennten Händen und weiteren schweren Verletzungen, die Krankenhäuser an Silvester regelmäßig behandeln. Die Stadt verbietet „als Schutz vor Verletzungen“ das Mitführen und Verwenden von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher, zu denen Raketen, Böller und Feuerwerksbatterien gehören.
Auch pyrotechnische Gegenstände der Kategorien T1 und T2, wie bengalische Fackeln und Feuerfontänen, dürften nicht mitgebracht werden. Zudem sei es nicht erlaubt, Taschen oder andere Tragebehältnisse mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern auf den Eisernen Steg zu bringen. Damit diese Regelungen eingehalten würden, soll der Eiserne Steg in der Silvesternacht von beiden Seiten kontrolliert werden. Bei einer Überlastung der Brücke durch zu viele Menschen könnten kurzfristige Schließungen angeordnet werden, um laut Polizei die Sicherheit aller Anwesenden zu gewährleisten.
Weitere Teile des Frankfurter Stadtgebiets vom Verbot betroffen
Zusätzlich zu den spezifischen Verboten auf dem Eisernen Steg und der Zeil soll das Abbrennen von Feuerwerk in anderen Teilen des Stadtgebiets aufgrund erhöhter Brandgefahr durch die bundesweit geltende „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ verboten werden. Dazu zählen Bereiche in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Selbiges gilt für besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen wie Fachwerkhäuser oder den Frankfurter Zoo sowie im Frankfurter Stadtwald. Innerhalb eines Abstands von mindestens 200 Metern um diese Bereiche soll verboten werden, Silvesterfeuerwerk abzubrennen.
Die Stadt hat angekündigt, dass Landes- und Stadtpolizei die geltenden Regeln verstärkt kontrollieren und festgestellte Verstöße „verhältnismäßig und konsequent“ ahnden würden. Während der Silvesternacht kann wegen umfangreicher Verkehrssperrungen nördlich und südlich des Mains mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen sein. Dieser Bereich sollte weiträumig umfahren werden.
Jahrgang 1997, Studium der Sozial- und Kulturanthropologie an der Goethe-Universität Frankfurt, EHESS in Paris. Seit Oktober 2024 beim JOURNAL FRANKFURT.