Vier Beamten, die Teil der Chatgruppe „Itiotentreff“ waren, droht nun der Verlust ihres Beamtenstatus. In der rechtsextremen Polizei-Chatgruppe, die auch im Zusammenhang mit der NSU 2.0 steht, wurden menschenverachtende Inhalte geteilt.
Till Taubmann /
Wie das hessische Innenministerium mitteilt, hat das Frankfurter Polizeipräsidium vergangene Woche eine Disziplinarklage gegen die vier im Polizeidienst verbliebenen Chat-Teilnehmer beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht. Der fünfte Beamte hat inzwischen seine Entlassung beantragt. Ziel einer Disziplinarklage ist es, den angeklagten Polizisten den Beamtenstatus zu entziehen, wodurch das Dienstverhältnis endet.
Im Falle einer erfolgreichen Disziplinarklage verlieren die Beamten nicht nur ihren Anspruch auf Dienstbezüge, sondern auch alle Befugnisse als Polizeibeamte, verliehene Titel sowie die Erlaubnis, Dienstkleidung zu tragen. Wer einmal den Beamtenstatus aberkannt bekommt, darf zudem nie wieder in ein Beamtenverhältnis berufen werden. Über die Klage wird das Verwaltungsgericht Wiesbaden entscheiden.
Innenminister Poseck zeigt klare Haltung
Innenminister Roman Poseck (CDU) dankte dem Frankfurter Polizeipräsidium für sein konsequentes Handeln und betonte: „Wir greifen durch. Rassismus und Menschenverachtung haben in unserer Polizei keinen Platz. Daher gehen wir mit allen Möglichkeiten des Rechtsstaats gegen die vier Beamten und ihre unerträglichen Chatnachrichten vor.“
Den Schritt, nun das Disziplinarrecht anzuwenden, hält Poseck für angemessen: „Die widerwärtigen Inhalte der Chats machen diesen Schritt notwendig. Über das Weitere wird nun das Verwaltungsgericht Wiesbaden zu entscheiden haben“, erklärte der Minister.
Neben Bildern aus der NS-Zeit, Darstellungen von Adolf Hitler, Hakenkreuzen und anderen nationalsozialistischen Symbolen, sollen auch Inhalte verbreitet worden sein, die die Shoah verharmlosen. Zuvor hatte bereits das Landgericht Frankfurt entschieden, dass der Straftatbestand der Verbreitung nicht erfüllt sei, da es sich um eine private Chatgruppe handelte. Das OLG zog wenig später nach, empfahl jedoch dienstrechtliche Konsequenzen für die beteiligten Beamtinnen und Beamten.