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Foto: H. Heibel/ Hessischer Landtag
Foto: H. Heibel/ Hessischer Landtag

Landtagswahl und Volksabstimmung in einem

Hessen wählt und stimmt über eine Verfassungsreform ab

Am 28. Oktober wählen die Hessen nicht nur ihren Landtag, sie dürfen auch bei einer Volksabstimmung über 15 Themen entscheiden, die in der Hessischen Verfassung geändert werden könnten, etwa die , etwa auch die Regelung der Todesstrafe.
Nicht wundern, wenn Sie von Mitte September an die Wahlbenachrichtigung für die Landtagswahl am 28. Oktober aus dem Briefkasten fischen. „Sie fällt in diesem Jahr etwas größer aus, der Umschlag ist DIN A 4 groß, weil auch eine 26-Seiten starke Broschüre beiliegt mit Informationen zu den Volksabstimmungen“, sagt Regina Fehler, Leiterin des Hauptamtes. In diesem Jahr wählen die hessischen Bürger – genaugenommen nur die mit deutscher Staatsangehörigkeit die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Hessen haben – die Zusammensetzung des Hessischen Landtags und dürfen über die Reform der Hessischen Verfassung abstimmen. Zu 15 Punkten, die in der Hessischen Verfassung geändert werden sollen, dürfen die Wähler auf einem großen Stimmzettel jeweils mit Ja oder Nein abstimmen. So ist etwa in der Hessischen Verfassung noch immer die Todesstrafe geregelt, was jetzt abgeschafft werden soll. Es gilt ohnehin die Regelung auf Bundesebene.

Die 423.000 Frankfurter Wahlberechtigten, oder insgesamt 4,4 Millionen wahlberechtigten Hessen, werden also nicht nur ihre Erst- und Zweitstimme bei der Landtagswahl abgeben können, sondern auch ihre Meinung zur Verfassungsreform. In diesem Jahr wurden die Wahlkreise aufgrund der Verteilung der Bevölkerung neu eingeteilt, der 34-er-Wahlkreis ist daher größer, der 37-er etwas kleiner. Für die Wählerinnen und Wähler soll sich aber nichts ändern, es gelte das, was auf der Wahlbenachrichtigung stehe, sagt Fehler. Die 373 Wahllokale, wovon die meisten mittlerweile barrierefrei sind, werden zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet sein. „Wir erwarten, dass der Trend zu den Briefwahlen geht“, sagt Regina Fehler. Das habe sich bei den vergangenen Wahlen, nicht zuletzt bei den OB-Wahlen so angedeutet.

Vom 17. September an bis zum 26. Oktober könne man Briefwahlunterlagen erhalten. Spannend wird es sein, die Wahlbeteiligung zu verfolgen. Bei der vergangenen Landtagswahl 2013, die parallel zur Bundestagswahl stattfand, lag die Wahlbeteiligung bei recht hohen 73,2 Prozent. Damals entfielen 38 Prozent auf die CDU, 30,7 Prozent auf die SPD, 11,1 Prozent auf die Grünen, 5,2 Prozent auf Die Linke, 5 Prozent auf die FDP und die AfD scheiterte mit 4,1 Prozent an der 5-Prozent-Hürde. Das könnte bei der aktuellen Landtagswahl anders aussehen, verraten Wahlumfragen, laut denen die derzeitige schwarz-grüne Koalition es schwer haben könnte, eine Mehrheit zu finden. Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) wird in diesem Jahr wieder vom SPD-Kandidaten Thorsten Schäfer Gümbel herausgefordert, der bereits zum dritten Mal bei der Landtagswahl antritt.
 
3. September 2018, 18.03 Uhr
Nicole Brevoord
 
Nicole Brevoord
Jahrgang 1974, Publizistin, seit 2005 beim JOURNAL FRANKFURT als Redakteurin u.a. für Politik, Stadtentwicklung, Flughafen, Kultur, Leute und Shopping zuständig – Mehr von Nicole Brevoord >>
 
 
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