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Ermittlungen bei Brandanschlägen
Polizei und Staatsanwaltschaft weisen Vorwürfe zurück
Die Staatsanwaltschaft Hanau hat auf die Vorwürfe des Miethäuser Syndikats reagiert. Die Ermittlungsarbeiten würden aktuell intensiv betrieben. Die Betroffenen selbst hätten durch fehlende Kooperationsbereitschaft die Ermittlungen erschwert.
In einer Mitteilung vom 7.1. hatte das Mietshäuser Syndikat - ein Wohnprojekt aus der linken Szene - im Zusammenhang mit der Anschlagsserie seit September 2018 auf linke Einrichtungen, aber vor allem in Bezug auf den Anschlag vom 21.12. in der Metzgerstraße in Hanau kritisiert, dass sich sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen nicht genug bemüht hätten. In Folge dessen habe das Miethäuser Syndikat selbst Recherchen über den vermeintlichen Täter Joachim S. angestellt. Dieser sei bereits seit 2015 auffällig geworden – stets im Zusammenhang mit der linken Szene. In der erwähnten Mitteilung bat das Miethäuser Syndikat die Polizei und Staatsanwaltschaft nun um Stellungnahme.
Intensive Ermittlungen
Auf die Vorwürfe und Fragen in der Mitteilung des linken Miethäuser Syndikats, hat die Staatsanwaltschaft Hanau in Kooperation mit dem Fachkommissariat des Polizeipräsidiums Südosthessen reagiert. Beide betonen ihrer Mitteilung, dass man sowohl im Falle des Brandes in der Metzgerstraße als auch des Brandes in der Danziger Straße vom 3.12., ebenfalls in Hanau, intensiv ermittelt habe und ermittle.
In der Tatnacht habe eine Wohnungsdurchsuchung mit Sicherstellung zahlreicher möglicher Beweismittel bei dem zu diesem Zeitpunkt nicht polizeibekannten Beschuldigten stattgefunden. Ihm sei außerdem eine Blutprobe abgenommen worden. Ein Antrag auf Beschlagnahme der zahlreichen, in der Wohnung sichergestellten Gegenstände läge dem Gericht vor. Der Antrag sei unter anderem damit begründet worden, dass zumindest ein Anfangsverdacht bezüglich weiterer Brände in den vergangenen Monaten auf Wohnprojekte der links-alternativen Szene in Hanau und weiterer Orte im Rhein-Main-Gebiet bestehe. Daher seien nun sowohl für den Brand in der Metzgerstraße als auch der Danziger Straße das entsprechende Fachkommissariat in Offenbach und das staatsanwaltschaftliche Dezernat in Hanau für Straftaten mit politischem Hintergrund zuständig. Derzeit liefen die Ermittlungen, ein Abgleich mit den Daten der weiteren Brände seit September im Rhein-Main-Gebiet auf links-alternative Wohnprojekte finde seit Beginn der Ermittlungen statt. Eine Vernehmung des Beschuldigten Joachim S. habe stattgefunden, er habe jedoch die Aussage verweigert. Die zuständige Staatsanwältin Gabriele Türmer betonte, dass man den Beschuldigten trotz der Hinweise auf einen Tatverdacht am nächsten Tag wieder aus dem Gewahrsam entlassen musste, weil keine Haftgründe gegen ihn vorlagen. Der 46-jährige habe einen Job und einen Wohnsitz, sei daher nicht fluchtverdächtig oder zeigte sonstige Auffälligkeiten.
Die Informationen bezüglich der Aktivitäten des Beschuldigten gegen links-alternative Wohn- und Kulturprojekte seien laut Türmer erstmals durch die gestrige Presseanfrage des Mietshäuser Syndikats bekannt geworden. „Die dort enthaltenen Informationen über Joachim S. stellen aber ebenfalls weder Tatverdacht noch Haftgrund, sondern ein Stimmungsbild dar, welches bei den Ermittlungen jedoch trotzdem eine Rolle spielen wird", sagte Gabriele Türmer.
Fehlende Kooperationsbereitschaft der Betroffenen
Davon abgesehen verteidigten sich Staatsanwaltschaft und Polizei auch mit eigenen Vorwürfen an das Mietshäuser Syndikat und die Betroffenen in der Danziger Straße. Zum einen hätten die Betroffenen des Brandanschlages in der Metzgerstraße eine gründliche Tatortaufnahme der Brandstätte durch die ermittelnden Beamten im sonst üblichen Umfang erschwert. Ob bereits ein „In-Brand-Setzen“ i.S.d. §§ 306 ff StGB vorgelegen hat, nämlich „wesentliche Teile des Gebäudes“ derart vom Feuer erfasst waren, dass sie hätten selbständig weiterbrennen können, konnte von der Feuerwehr, die von den Betroffenen nicht alarmiert worden sei, vor Ort nicht beurteilt werden, da die Löscharbeiten mit Löschpulver schon beendet und die Brandstätte mit weißem Löschpulver vollständig bedeckt war.
Zusätzlich wären die Ermittlungsarbeiten dadurch erschwert worden, dass die Betroffenen bisher jegliche Zusammenarbeit und Zeugenaussagen verweigert hätten. Im Falle der Danziger Straße sei den Beamten sogar durch einen Rechtsanwalt ein Betretungsverbot für das Grundstück zugestellt worden. Der Begehungstermin, der von dem Mietshäuser Syndikat mit der Polizei vereinbart worden sei und dann von dieser abgesagt worden sei, tauche weder in den Akten der Staatsanwaltschaft noch der Polizei auf, sagte Staatsanwältin Türmer.
Weiter treffe es nicht zu, dass eine Rechtsanwältin der Geschädigten der Staatsanwaltschaft Hanau Informationen gleich welcher Art habe zukommen lassen. Staatsanwältin Türmer bestätigte persönlich, dass weder bei ihr in der Staatsanwaltschaft, noch bei einer der beteiligten Polizeistellen ein Fax angekommen sei. Heute morgen sein nun jedoch ein Schreiben der Rechtsanwältin mit Eingangsstempel postalisch bei ihr eingegangen. Weitere Schritte seien nun umfassende Ermittlungen, man werde den Kontakt zur linken Szene aufnehmen, Zeugenaussagen sammeln und auch den Täter Joachim S. erneut vernehmen.
Reaktion von Jonathan Schilling, Koordinator des Mietshäuser Syndikats
Jonathan Schilling betont zunächst, dass die Mitteilung des Mietshäuser Syndikats zumindest eine Reaktion von Staatsanwaltschaft und Polizei hervorgerufen hat und hofft darauf, dass nun auch die Ermittlungen intensiver betrieben werden. Insgesamt beharrt Schilling darauf, dass es der Polizei und Staatsanwaltschaft an Kooperationsbereitschaft fehlte, nicht umgekehrt, und dass beide Institutionen eher Desinteresse zeigten, als mit den Betroffenen intensiv zu sprechen. Auch fehlte ihm die Bereitschaft, die Brandanschläge in einen politischen Kontext zu rücken, vielmehr habe man sie bagatellisiert. Es bleibe ihm auch weiterhin ein Rätsel, wie das oben erwähnte Fax weder bei Polizeistellen, noch bei der Staatsanwaltschaft ankommen konnte.
Die Polizei wollte im Falle der Metzgerstraße einen Brandermittler schicken, habe dies aber daraufhin nicht getan. Das sei als ein lapidarer Umgang mit der Situation zu bewerten, da ja zunächst auch wegen schwerer Brandstiftung ermittelt werden sollte, was nun von den Behörden wiederum bestritten wird, die sich Schillings Meinung nach unverständlicherweise über das Löschen des Brandes durch die Anwesenden beschwerten.
Des Weiteren kam es nach dem Brandanschlag in der Danziger Straße am 3.12. zu einem Vorfall, welcher zu dem vermeintlichen Betretungsverbot an die Polizei führte, welches die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung erwähnt. Eine Zivilpolizistin habe sich auf dem Gelände am 7.12. umgesehen, ohne dies mit den Betroffenen abzusprechen. Erst als man sie ansprach und nachfragte, was sie auf dem Grundstück tue, habe sie sich zu erkennen gegeben. Nur deshalb hatte man zwar kein offizielles Betretungsverbot ausgesprochen, aber um eine Terminabsprache für solche Unternehmungen gebeten.
Intensive Ermittlungen
Auf die Vorwürfe und Fragen in der Mitteilung des linken Miethäuser Syndikats, hat die Staatsanwaltschaft Hanau in Kooperation mit dem Fachkommissariat des Polizeipräsidiums Südosthessen reagiert. Beide betonen ihrer Mitteilung, dass man sowohl im Falle des Brandes in der Metzgerstraße als auch des Brandes in der Danziger Straße vom 3.12., ebenfalls in Hanau, intensiv ermittelt habe und ermittle.
In der Tatnacht habe eine Wohnungsdurchsuchung mit Sicherstellung zahlreicher möglicher Beweismittel bei dem zu diesem Zeitpunkt nicht polizeibekannten Beschuldigten stattgefunden. Ihm sei außerdem eine Blutprobe abgenommen worden. Ein Antrag auf Beschlagnahme der zahlreichen, in der Wohnung sichergestellten Gegenstände läge dem Gericht vor. Der Antrag sei unter anderem damit begründet worden, dass zumindest ein Anfangsverdacht bezüglich weiterer Brände in den vergangenen Monaten auf Wohnprojekte der links-alternativen Szene in Hanau und weiterer Orte im Rhein-Main-Gebiet bestehe. Daher seien nun sowohl für den Brand in der Metzgerstraße als auch der Danziger Straße das entsprechende Fachkommissariat in Offenbach und das staatsanwaltschaftliche Dezernat in Hanau für Straftaten mit politischem Hintergrund zuständig. Derzeit liefen die Ermittlungen, ein Abgleich mit den Daten der weiteren Brände seit September im Rhein-Main-Gebiet auf links-alternative Wohnprojekte finde seit Beginn der Ermittlungen statt. Eine Vernehmung des Beschuldigten Joachim S. habe stattgefunden, er habe jedoch die Aussage verweigert. Die zuständige Staatsanwältin Gabriele Türmer betonte, dass man den Beschuldigten trotz der Hinweise auf einen Tatverdacht am nächsten Tag wieder aus dem Gewahrsam entlassen musste, weil keine Haftgründe gegen ihn vorlagen. Der 46-jährige habe einen Job und einen Wohnsitz, sei daher nicht fluchtverdächtig oder zeigte sonstige Auffälligkeiten.
Die Informationen bezüglich der Aktivitäten des Beschuldigten gegen links-alternative Wohn- und Kulturprojekte seien laut Türmer erstmals durch die gestrige Presseanfrage des Mietshäuser Syndikats bekannt geworden. „Die dort enthaltenen Informationen über Joachim S. stellen aber ebenfalls weder Tatverdacht noch Haftgrund, sondern ein Stimmungsbild dar, welches bei den Ermittlungen jedoch trotzdem eine Rolle spielen wird", sagte Gabriele Türmer.
Fehlende Kooperationsbereitschaft der Betroffenen
Davon abgesehen verteidigten sich Staatsanwaltschaft und Polizei auch mit eigenen Vorwürfen an das Mietshäuser Syndikat und die Betroffenen in der Danziger Straße. Zum einen hätten die Betroffenen des Brandanschlages in der Metzgerstraße eine gründliche Tatortaufnahme der Brandstätte durch die ermittelnden Beamten im sonst üblichen Umfang erschwert. Ob bereits ein „In-Brand-Setzen“ i.S.d. §§ 306 ff StGB vorgelegen hat, nämlich „wesentliche Teile des Gebäudes“ derart vom Feuer erfasst waren, dass sie hätten selbständig weiterbrennen können, konnte von der Feuerwehr, die von den Betroffenen nicht alarmiert worden sei, vor Ort nicht beurteilt werden, da die Löscharbeiten mit Löschpulver schon beendet und die Brandstätte mit weißem Löschpulver vollständig bedeckt war.
Zusätzlich wären die Ermittlungsarbeiten dadurch erschwert worden, dass die Betroffenen bisher jegliche Zusammenarbeit und Zeugenaussagen verweigert hätten. Im Falle der Danziger Straße sei den Beamten sogar durch einen Rechtsanwalt ein Betretungsverbot für das Grundstück zugestellt worden. Der Begehungstermin, der von dem Mietshäuser Syndikat mit der Polizei vereinbart worden sei und dann von dieser abgesagt worden sei, tauche weder in den Akten der Staatsanwaltschaft noch der Polizei auf, sagte Staatsanwältin Türmer.
Weiter treffe es nicht zu, dass eine Rechtsanwältin der Geschädigten der Staatsanwaltschaft Hanau Informationen gleich welcher Art habe zukommen lassen. Staatsanwältin Türmer bestätigte persönlich, dass weder bei ihr in der Staatsanwaltschaft, noch bei einer der beteiligten Polizeistellen ein Fax angekommen sei. Heute morgen sein nun jedoch ein Schreiben der Rechtsanwältin mit Eingangsstempel postalisch bei ihr eingegangen. Weitere Schritte seien nun umfassende Ermittlungen, man werde den Kontakt zur linken Szene aufnehmen, Zeugenaussagen sammeln und auch den Täter Joachim S. erneut vernehmen.
Reaktion von Jonathan Schilling, Koordinator des Mietshäuser Syndikats
Jonathan Schilling betont zunächst, dass die Mitteilung des Mietshäuser Syndikats zumindest eine Reaktion von Staatsanwaltschaft und Polizei hervorgerufen hat und hofft darauf, dass nun auch die Ermittlungen intensiver betrieben werden. Insgesamt beharrt Schilling darauf, dass es der Polizei und Staatsanwaltschaft an Kooperationsbereitschaft fehlte, nicht umgekehrt, und dass beide Institutionen eher Desinteresse zeigten, als mit den Betroffenen intensiv zu sprechen. Auch fehlte ihm die Bereitschaft, die Brandanschläge in einen politischen Kontext zu rücken, vielmehr habe man sie bagatellisiert. Es bleibe ihm auch weiterhin ein Rätsel, wie das oben erwähnte Fax weder bei Polizeistellen, noch bei der Staatsanwaltschaft ankommen konnte.
Die Polizei wollte im Falle der Metzgerstraße einen Brandermittler schicken, habe dies aber daraufhin nicht getan. Das sei als ein lapidarer Umgang mit der Situation zu bewerten, da ja zunächst auch wegen schwerer Brandstiftung ermittelt werden sollte, was nun von den Behörden wiederum bestritten wird, die sich Schillings Meinung nach unverständlicherweise über das Löschen des Brandes durch die Anwesenden beschwerten.
Des Weiteren kam es nach dem Brandanschlag in der Danziger Straße am 3.12. zu einem Vorfall, welcher zu dem vermeintlichen Betretungsverbot an die Polizei führte, welches die Staatsanwaltschaft in ihrer Mitteilung erwähnt. Eine Zivilpolizistin habe sich auf dem Gelände am 7.12. umgesehen, ohne dies mit den Betroffenen abzusprechen. Erst als man sie ansprach und nachfragte, was sie auf dem Grundstück tue, habe sie sich zu erkennen gegeben. Nur deshalb hatte man zwar kein offizielles Betretungsverbot ausgesprochen, aber um eine Terminabsprache für solche Unternehmungen gebeten.
7. Januar 2019, 17.09 Uhr
Karl Linsler
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