Rechtsstreit um Club-Namen auf der Hanauer

Einstweilige Verfügung gegen Belluga Club

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Vergangenen Samstag wurde Marin Pehar, Betreiber des Belluga Clubs in der Hanauer Landstraße 190, eine einstweilige Verfügung überreicht. Diese untersagt ihm unter Androhung eines Ordnungsgeldes die Verwendung des Namens Belluga für den Club im ehemaligen APT.

hen /

Am 12. Dezember 2015 eröffnete der Belluga Club in der Hanauer Landstraße 190. Der Nachfolger des Apartments, das nach neun Jahren Frankfurter Nachtleben zu Halloween schloss, wird von Marin Pehar geführt, der zusammen mit seinem Geschäftspartner Armand Abitbol unter anderem den Belluga Saloon in der City in der Neue Rothofstrasse 13-19 betrieben hatte.

Pehar hat wohl eigenmächtig den Namenszug und das Logo für den Club auf der Hanauer genommen. Aus diesem Grund erwirkte Abitbol eine einstweilige Verfügung gegen Pehar, die ihm am vergangenen Samstag, 23. Januar, durch den Gerichtsvollzieher überreicht wurde. Darin wird der Betreiber des Clubs aufgefordert, die Verwendung der Internetseite www.belluga.de sowie www.belluga-group.de zwecks Bewerbung der Disko sowie die Verwendung des Wortzeichens und des Logos zu unterlassen. Andernfalls drohe ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.

Trotz mehrmaliger Anfrage war Pehar nicht für eine Stellungnahme verfügbar. Am Dienstagmorgen, 26. Januar, war um 12 Uhr der Hinweis auf den Club auf den oben genannten Websides zwar verschwunden, jedoch wird Pehar im Impressum weiterhin aufgeführt, die Facebook-Seite zierte noch das Logo und der Name Belluga.

Update: Pehar hat nach eigener Aussage Berufung gegen die einstweilige Verfügung eingelegt.


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