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Vor Gericht in Frankfurt
Nachbarschaftskrieg am Gartenzaun
Die großen Konflikte unserer Zeit überschatten vieles. Doch auch zwischen Nachbarn kann es mal brenzlig werden, wie unser Gerichtskolumnist beschreibt.
Es gibt sie doch noch, die guten alten Dinge. Da sprechen wir von globalen Konflikten; überall in der Welt brennt es, aber der Nachbarschaftskrieg am oder besser noch über den Gartenzaun hinweg hat all diese internationalen Krisenherde überlebt. Herr P. ist 69 Jahre alt, ein kräftiger Mann mit Prinz-Eisenherzbart, der sich für die Verhandlung in einen Anzug gequetscht hat.
Er ist Hausbesitzer in einem nördlichen Vorort von Frankfurt. Herr P. ist angeklagt wegen Beleidigung und Körperverletzung. Das macht ihm sichtlich zu schaffen; er ist nervös. Die Beleidigungen, die Herr P. ausgestoßen haben soll, bewegen sich im altersüblichen Rahmen; das Tatwerkzeug der Körperverletzung ist der Stiel einer Gartenharke. Das Opfer ist Herr A. Er ist der Nachbar von Herrn P. Zwischen den beiden ist die Atmosphäre schon lange etwas angespannt, wie Herr P. aussagt.
Richter: „Vertragen Sie sich“
Schuld ist natürlich der sieben Jahre jüngere Herr A. Es geht um das Übliche: Lärm, ein parkendes Auto gegenüber der Ausfahrt. Am sogenannten Tattag ging Herr A. am Grundstück von Herrn P. vorbei, der gerade in seinem Vorgarten Laub zusammenrechte. Durch einen unglücklichen Zufall und Ungeschick, so sagt es der Zeuge (das mag man glauben oder auch lieber nicht), sei er gegen die Biomülltonne des Nachbarn gestoßen, die daraufhin umkippte.
Der Inhalt ergoss sich in die Einfahrt des Angeklagten, der daraufhin Herrn A. anbrüllte und mehrfach mit dem Stiel seines Rechens vor die Brust stieß. Er selbst, behauptet Herr P., habe sich bedroht gefühlt. Das ist angesichts des Größenunterschiedes der beiden Nachbarn schwer zu glauben. Herr A. hat keine Verletzungen davongetragen.
Die „zwei roten Flecken“ auf seinem Brustkorb, die angeblich zu sehen waren, sind nicht dokumentiert. Man ist sich einig, den brisanten Fall gegen eine Geldstrafe einzustellen. 1000 Euro werden es schließlich, plus weitere 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Das macht Herrn P. nicht glücklich. „Vertragen Sie sich“, sagt der Richter noch. Die Chancen stehen so mittelgut.
Er ist Hausbesitzer in einem nördlichen Vorort von Frankfurt. Herr P. ist angeklagt wegen Beleidigung und Körperverletzung. Das macht ihm sichtlich zu schaffen; er ist nervös. Die Beleidigungen, die Herr P. ausgestoßen haben soll, bewegen sich im altersüblichen Rahmen; das Tatwerkzeug der Körperverletzung ist der Stiel einer Gartenharke. Das Opfer ist Herr A. Er ist der Nachbar von Herrn P. Zwischen den beiden ist die Atmosphäre schon lange etwas angespannt, wie Herr P. aussagt.
Schuld ist natürlich der sieben Jahre jüngere Herr A. Es geht um das Übliche: Lärm, ein parkendes Auto gegenüber der Ausfahrt. Am sogenannten Tattag ging Herr A. am Grundstück von Herrn P. vorbei, der gerade in seinem Vorgarten Laub zusammenrechte. Durch einen unglücklichen Zufall und Ungeschick, so sagt es der Zeuge (das mag man glauben oder auch lieber nicht), sei er gegen die Biomülltonne des Nachbarn gestoßen, die daraufhin umkippte.
Der Inhalt ergoss sich in die Einfahrt des Angeklagten, der daraufhin Herrn A. anbrüllte und mehrfach mit dem Stiel seines Rechens vor die Brust stieß. Er selbst, behauptet Herr P., habe sich bedroht gefühlt. Das ist angesichts des Größenunterschiedes der beiden Nachbarn schwer zu glauben. Herr A. hat keine Verletzungen davongetragen.
Die „zwei roten Flecken“ auf seinem Brustkorb, die angeblich zu sehen waren, sind nicht dokumentiert. Man ist sich einig, den brisanten Fall gegen eine Geldstrafe einzustellen. 1000 Euro werden es schließlich, plus weitere 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation. Das macht Herrn P. nicht glücklich. „Vertragen Sie sich“, sagt der Richter noch. Die Chancen stehen so mittelgut.
27. August 2024, 09.16 Uhr
Christoph Schröder
Christoph Schröder
Christoph Schröder studierte in Mainz Germanistik, Komparatistik und Philosophie. Seine Interessensschwerpunkte liegen auf der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur und dem Literaturbetrieb. Er ist Dozent für Literaturkritik an der Goethe-Universität Frankfurt. Mehr von Christoph
Schröder >>
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