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Foto: Adobe Stock/helmutvogler
Foto: Adobe Stock/helmutvogler

Vor Gericht

Abgeschleppt: Erst auf dem Radweg geparkt – dann vor Gericht provoziert

Ein 34-jähriger Anwalt will keine 80 Euro wegen Falschparkens zahlen und legt Widerspruch ein. Die Beweise sprechen gegen ihn. Die Verhandlung wird zur Farce. Die Kolumne von Christoph Schröder.
Aus der Reihe: die kuriosesten Auftritte vor Gericht. Oder soll man es dummdreist nennen? Herr G. ist 34 Jahre alt und soll 80 Euro zahlen, weil er mit seinem Auto auf einem Radweg geparkt hat. Das Auto wurde abgeschleppt und dabei, so behauptet Herr G., auch noch beschädigt. Der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, der den Vorgang seinerzeit veranlasst hat, ist dort nicht mehr im Dienst und konnte auch nicht als Zeuge geladen werden. Aber es gibt ausreichend Fotomaterial, das den Vorgang dokumentiert.

Trotzdem hat Herr G. Widerspruch eingelegt. Er wisse gar nicht, ob er seinerzeit gefahren sei, sagt er. Doch, das habe er schriftlich zugegeben, sagt die Richterin und zeigt ihm das Dokument. Es könne nicht sein, dass er dort so lange gestanden habe, sagt Herr G. Es reicht, dass er überhaupt dort gestanden habe, erwidert die Richterin. Wo er denn den Schadenersatz für die Kratzer in seinem Auto herbekomme, fragt Herr G. Das müsse er mit dem Abschleppdienst klären, sagt die erstaunlich geduldige Richterin; sie sei nur für das Bußgeld zuständig. „Ah, Sie schieben sich die Verantwortung also gegenseitig hin und her“, sagt Herr G.

Bloße Provokation vor Gericht

Nein, das sei schlicht das Gesetz, so die Richterin. Es wird schnell klar: Herr G. hat kein Anliegen. Er will nerven und provozieren, weil er es eben kann. Der Knaller an der Sache ist: Herr G. ist von Beruf Rechtsanwalt, Schwerpunkt Arbeitsrecht. „Sie müssen das alles doch selbst wissen; ich mache doch hier keine Rechtsberatung für Sie“, sagt die Richterin irgendwann. Sie verliest das Verkehrsregister von Herrn G.: eine Eintragung wegen einer Geschwindigkeitsübertretung, rechtskräftig seit September 2022. „Das kann nicht sein“, sagt der Beschuldigte, „dagegen habe ich Widerspruch eingelegt.“

Wenn sich ein Falschparker vor Gericht blamiert

Der Richterin wird es jetzt doch zu bunt: Ihm müsse doch klar sein, dass vor dem Hintergrund dieses Urteils das Bußgeld für das Falschparken deutlich höher ausfallen könnte. Herr G. gibt klein bei. Er nimmt seinen Einspruch zurück. Blamiert hat er sich auch so bereits genug.

>> Dieser Text erschien zuerst in der März-Ausgabe des JOURNAL FRANKFURT (3/23).
 
17. März 2023, 10.00 Uhr
Christoph Schröder
 
 
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