Rechtsstreit um Pick-up-Artist

Sexismus auf dem Uni-Campus

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Ein Pick-up-Artist führt einen Rechtsstreit mit dem AStA der Goethe-Uni, da der seinen Namen in einem Artikel veröffentlicht hat. Die Uni-Leitung sorgt sich dagegen um zunehmenden Sexismus auf dem Campus.

Christina Weber /

Rund 50 Fälle von aufdringlichen Anmachen und sexueller Nötigung seien seit Sommer an der Goethe-Uni von Studentinnen gemeldet worden, berichtet AstA-Vorsitzender Valentin Fuchs. Inzwischen hat der Studierendenausschuss extra eine Gruppe eingerichtet, bei der sich Betroffene melden und Rat suchen können. Zudem veröffentlichte die Uni eine gemeinsame Stellungnahme von Senat, Präsidium und AStA mit dem Titel „Nein heißt Nein“. Darin ist Rede, dass sich auf dem Campus „Formen eines organisierten Sexismus durch sogenannte Pick-up-Artists häufen“. Weiter heißt es: „Die Goethe-Universität spricht sich entschieden gegen jede Form sexualisierter Diskriminierung und Belästigung aus.“

Das Ganze soll mitunter auf einen Mann zurückzuführen sein, der sich selbst als Pick-up-Artist bezeichnet. Harmlos ausgedrückt würde man das wohl Verführungskünstler nennen. Das Problem an Pick-up-Artists ist allerdings, dass sie das Nein einer Frau selten akzeptieren. Zugegeben das Feld ist weit – während die einen eher unbeholfenen Männern beibringen wollen, wie sie erfolgreich Frauen ansprechen (und rumkriegen) können, fordern andere gleich, Vergewaltigung zu legalisieren.

Der Student der Goethe-Uni, der für so viel Aufsehen sogt, mag eher zur ersten Kategorie gehören. Dennoch sieht Fuchs Auswirkungen seiner „Philosophie“. Die gibt er übrigens gerne weiter – in Seminaren sowie im Fernsehen. Im Frühjahr 2014 berichtete etwa die ARD über den Dating-Coach. Viele Fälle von aufdringlichen Anmachversuchen auf dem Uni-Gelände seien recht eindeutig als seine Strategien zu entlarven, sagt Fuchs. Eine beliebte Anmache beginne etwa mit der harmlosen Frage, wo die U-Bahn ist. „Dann stellen sie zufällig fest, dass sie in die gleiche Richtung müssen, begleiten die Frauen bis in die U-Bahn und lassen sich nur sehr schwer wieder abschütteln, zumindest so lange nicht, bis sie die Telefonnummer bekommen haben“, erläutert der AstA-Vorsitzende.

Obwohl solche Vorfälle für die Frauen sehr nervig, ja auch beängstigend sein können, ist das Vorgehen nicht illegal. Daher versuchte der AstA sich auf seine Weise zur Wehr zu setzen. Er veröffentlichten in seiner Zeitung Artikel über den Pick-up-Artist. Dabei nannten er auch dessen Namen – zumindest Vornamen und abgekürzten Nachnamen sowie ein leicht entfremdetes Bild. Das gefiel dem besagten Herrn überhaupt nicht, er zog vor Gericht wegen Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte. Das Landgericht wies die Klage ab, aber in zweiter Instanz hatte er Erfolg. Das Oberlandesgericht erließ eine einstweilige Verfügung gegen den AstA. Wird dieses Urteil rechtskräftig, würden hohe Prozesskosten auf den Studierendenausschuss zukommen. Der hat jedoch Widerspruch eingelegt. Wird diesem wiederum stattgegeben, wird der Fall erneut am Landesgericht verhandelt.


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