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Foto: Dirk Ostermeier
Foto: Dirk Ostermeier

Rechtsstreit um Taxi-Konkurrenten

CDU-Politiker stützt Uber mit Rechtsgutachten

Der CDU-Politiker und Staatsrechtler Rupert Scholz hat im Auftrag von Uber dessen Rechtmäßigkeit untersucht – und positiv beschieden. Vor dem Landgericht Frankfurt wurde ebenfalls darüber verhandelt.
Wie früh wusste die Genossenschaft Taxi Deutschland über den Fahrdienst Uber und dessen Geschäftsmodell Bescheid? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Verhandlung vor dem Landgericht am heutigen Dienstag. Denn die einstweilige Verfügung, mit der das Landgericht Frankfurt Anfang September den Fahrdienst verboten hatte, beruht auf einem Eilantrag. Und der ist nur rechtmäßig, wenn ein Verfügungsgrund vorliegt. Das kann etwa die Dringlichkeit des Falles sein.

Uber wurde jedoch seit Mai 2014 in der lokalen Presse ausführlich vorgestellt, und auch die App war für Frankfurt bereits verfügbar. Warum also testete die Taxivereinigung den Konkurrenten erst so spät und reichte nicht schon viel früher Klage ein? Dieter Schlenker, Vorsitzender von Taxi Deutschland gab dazu eine eidesstattliche Versicherung ab. In der heißt es, er habe über das Geschäftsmodell von Uber nicht ausreichend Bescheid gewusst, da „ich nicht regelmäßig Tageszeitung lese“. Für wie glaubhaft der Richter diese Erklärung hielt, zeigte sich am Nachmittag, als er das Urteil verkündete.

Kurz vor einer Entscheidung des Landgerichts trudelt auch noch eine Pressemitteilung von Uber ein: "Verfassungsrechtler Prof. Dr. Rupert Scholz attestiert Uber Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells", heißt es dort. Fahrer und Fahrgäste von Uber würden durch die Verbote in ihren Grundrechten verletzt, Entscheidungen wie die des Frankfurter Landgerichts seien gesetzeswidrig, auch die Grundrechte der Firma würden verletzt. Bei den Geschäftsmodellen von Uber handele es sich um die Vermittlung von Gelegenheitsverkehr. Der frühere Verteidigungsminister und Staatsrechtler Scholz sagt: „Man kann die Tätigkeit von uberPOP und UberBlack als elektronische Mitfahrzentralen umschreiben.“ Mitfahrzentralen wiederum seien uneingeschränkt rechtmäßig, so Scholz, und nicht genehmigungspflichtig.

Gleichzeitig verstießen die bisherigen Gerichtsentscheidungen nach Ansicht von Herrn Scholz gegen das Grundrecht auf Eigentumsfreiheit von Uber in Deutschland: „Wenn einem Gewerbetreibenden sein Gewerbebetrieb durch ein rechtliches oder faktisches Berufsverbot total genommen wird, bedeutet dies auch eine Enteignung aus Sicht des Betriebs.“ Auch das Recht auf Vertragsfreiheit der Uber-Fahrer sei durch die Verbote beeinträchtigt.

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16. September 2014, 11.49 Uhr
wch/nil
 
 
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