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Vor Gericht
„Warum soll hier eine Familie ruiniert werden?“
Eigentlich geht es um Sachbeschädigung beim Einparken. Warum das einen Vertreter der Staatsanwaltschaft zu einer Wutrede verleitet, lesen Sie in unserer Journal-Gerichtskolumne.
So impulsiv und emotional geht’s selten einmal zu im Frankfurter Amtsgericht. Der Schlagabtausch geht in diesem Fall nicht vom Angeklagten aus; es ist vor allem der Vertreter der Staatsanwaltschaft, der sich in eine Wutrede hineinsteigert. Doch der Reihe nach. Der Anlass ist vergleichsweise nichtig, aber dann auch wieder nicht. Im Januar 2023 soll Herr M. beim Einparken in einer Straße im Riederwald ein anderes Auto beschädigt und sich anschließend entfernt haben. So weit, so banal.
Den Vorgang bestreitet Herr M. auch nicht; es geht um die Folgen seines Tuns. Herr M., 49 Jahre alt, ist von Beruf Krankentransportfahrer. Die Staatsanwaltschaft hat im Mai 2023 den Führerschein des Beklagten eingezogen; seitdem fährt er als Beifahrer mit, aber eigentlich wird er dafür nicht gebraucht. Sein Arbeitgeber hat ihm nun eine Mail geschickt und mit Kündigung gedroht, sollte er seinen Führerschein nicht umgehend zurückbekommen. Herr M. hat eine Frau und ein kleines Kind. „Warum“, fragt Herr M.s Verteidiger, „soll hier eine Familie ruiniert werden?“ Das bringt den Vertreter der Amtsanwaltschaft auf die Palme: „Kommen Sie mir nicht so“, ruft er und führt aus, dass es hier um Gleichbehandlung vor dem Gesetz gehe und dass es keinen Grund gebe, in diesem Fall vom Standardverfahren abzuweichen.
Emotionen vor dem Frankfurter Amtsgericht
Dem Verteidiger wirft der Staatsanwalt unverschämte Methoden vor; er sei ja bekannt für seine Spielchen. Der Verteidiger hingegen behält die Ruhe. Es geht hier eindeutig um juristische Feinheiten. Die Amtsanwaltschaft beantragt eine Führerscheinsperre von weiteren drei Monaten. Danach könne Herr M. eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der Verteidiger plädiert für eine Anrechnung der bisherigen Entzugszeit seit Mai, womit sein Mandant den Führerschein umgehend zurückerhalten würde. Die Richterin folgt diesem Antrag: Sie verurteilt Herrn M. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen; der Einzug des Führerscheins wird aufgehoben. Damit behält Herr M. seinen Job. Die Staatsanwaltschaft kündigt an, einen Einspruch zu prüfen.
Den Vorgang bestreitet Herr M. auch nicht; es geht um die Folgen seines Tuns. Herr M., 49 Jahre alt, ist von Beruf Krankentransportfahrer. Die Staatsanwaltschaft hat im Mai 2023 den Führerschein des Beklagten eingezogen; seitdem fährt er als Beifahrer mit, aber eigentlich wird er dafür nicht gebraucht. Sein Arbeitgeber hat ihm nun eine Mail geschickt und mit Kündigung gedroht, sollte er seinen Führerschein nicht umgehend zurückbekommen. Herr M. hat eine Frau und ein kleines Kind. „Warum“, fragt Herr M.s Verteidiger, „soll hier eine Familie ruiniert werden?“ Das bringt den Vertreter der Amtsanwaltschaft auf die Palme: „Kommen Sie mir nicht so“, ruft er und führt aus, dass es hier um Gleichbehandlung vor dem Gesetz gehe und dass es keinen Grund gebe, in diesem Fall vom Standardverfahren abzuweichen.
Dem Verteidiger wirft der Staatsanwalt unverschämte Methoden vor; er sei ja bekannt für seine Spielchen. Der Verteidiger hingegen behält die Ruhe. Es geht hier eindeutig um juristische Feinheiten. Die Amtsanwaltschaft beantragt eine Führerscheinsperre von weiteren drei Monaten. Danach könne Herr M. eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Der Verteidiger plädiert für eine Anrechnung der bisherigen Entzugszeit seit Mai, womit sein Mandant den Führerschein umgehend zurückerhalten würde. Die Richterin folgt diesem Antrag: Sie verurteilt Herrn M. zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen; der Einzug des Führerscheins wird aufgehoben. Damit behält Herr M. seinen Job. Die Staatsanwaltschaft kündigt an, einen Einspruch zu prüfen.
17. März 2024, 12.16 Uhr
Christoph Schröder
Christoph Schröder
Christoph Schröder studierte in Mainz Germanistik, Komparatistik und Philosophie. Seine Interessensschwerpunkte liegen auf der deutschsprachigen Gegenwartsliteratur und dem Literaturbetrieb. Er ist Dozent für Literaturkritik an der Goethe-Universität Frankfurt. Mehr von Christoph
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