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Zeleke-Brüder gehen in Berufung

Landgericht weist Klage im Fall NuSoul ab

Es war ein langer Weg bis zu der Urteilsverkündung im Rechtsstreit der ehemaligen Betreiber des NuSoul gegen WestInvest. Am Ende ging dann alles sehr schnell: Das Landgericht Frankfurt wies die Millionenklage ab.
Der Gerichtsaal 301 war gut besucht am 27. August, dem Tag der Urteilsverkündung im Verfahren Zeleke gegen WestInvest. Doch kaum hatte Richter Ralf Barthelmann den Raum betreten, war auch schon wieder alles vorbei. Die Klage wurde abgewiesen, eine knappe Begründung folgte und zurück blieben zwei fassungslose Kläger.

Bereits Mitte März wurde das Verfahren eröffnet: Mengi und Yeshi Zeleke, die ehemaligen Betreiber des Clubs NuSoul, verklagten die WestInvest auf 2,95 Millionen Euro. Grund des Rechtsstreits war eine vermeintliche Zerstörung von Kunstwerken des Künstlers und Städelschul-Professors Tobias Rehberger, die sich im Club der Brüder befanden. Die Vermieterin WestInvest, eine Tochter der Deka-Bank, soll den Klägern nach der Räumung des Clubs den Zugang in die Räume verweigert und so die Möglichkeit genommen haben, die wertvolle Inneneinrichtung abzuholen. Skandalös war vor allem die Tatsache, dass einige der Gegenstände zu späteren Zeitpunkten in anderen Frankfurter Clubs auftauchten – ohne das Wissen und die Erlaubnis der Eigentümer oder des Künstlers.

Jetzt ist das Urteil gefallen und zur großen Überraschung von Mengi und Yeshi Zeleke wurde die Klage abgewiesen. Zur Begründung führte Ralf Barthelmann an, dass die Besitzverhältnisse nicht eindeutig geklärt seien. Es sei fraglich, ob die Zeleke-Brüder losgelöst von der Betreiber-GmbH NuSoul überhaupt einen Besitzanspruch stellen können. Darüber hinaus ist das Landgericht der Ansicht, dass die Beklagte WestInvest keine Kenntnis darüber haben konnte, dass und ob überhaupt die Kläger Eigentümer der Rehberger-Kunstwerke waren. Für Mengi und Yeshi Zeleke ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar und auch ihr Bruder Tafere, der während der Verhandlung als Zeuge aussagte, zeigt sich bestürzt: „Zuletzt hieß es, die Besitzverhältnisse seien geklärt. Und jetzt sagt die Urteilsbegründung das Gegenteil aus. Das macht doch keinen Sinn.“ Auch Jürgen Herrlein, der Anwalt der Kläger, hält das Urteil für überraschend und falsch, wie er gegenüber Deutschlandradio verlauten ließ.

Dass die Klage an dieser Stelle scheitern konnte, begründen die ehemaligen Clubbesitzer mit einer vermeintlichen Falschaussage einiger Mitarbeiter der DekaBank, die während der Zeugenbefragung ausgesagt hatten, Mengi und Yeshi Zeleke hätten sich nie darum bemüht, nach der Räumung Zutritt zu der Diskothek zu erhalten. „Das ist eine Lüge unter Meineid und das werden wir beweisen.“ Von Seiten der Beklagten hieß es nach der Verkündung lediglich: „Die Vorwürfe gegen die Deka entbehren jeder Grundlage und deshalb hat das Landgericht die Klage zu Recht abgewiesen.“

Die Brüder sind sich einig, dass sie in Berufung gehen wollen, wichtige Beweismittel seien nicht beachtet worden. In der nächsten Instanz wollen die Zelekes die Einzelverbindungen ihrer geführten Gespräche aus dem relevanten Zeitraum vorlegen, um zu beweisen, dass sie sich sehr wohl mit ihrer ehemaligen Vermieterin in Verbindung gesetzt haben. „Wir wollen auf jeden Fall weitermachen und beweisen, dass die Bank nicht die Wahrheit gesagt hat. Wir werden auch strafrechtlich gegen die Mitarbeiter der Deka vorgehen, die falsch ausgesagt haben."
 
27. August 2014, 17.51 Uhr
Ronja Merkel
 
Ronja Merkel
Jahrgang 1989, Kunsthistorikerin, von Mai 2014 bis Oktober 2015 leitende Kunstredakteurin des JOURNAL FRANKFURT, von September 2018 bis Juni 2021 Chefredakteurin. – Mehr von Ronja Merkel >>
 
 
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