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Klage gegen DekaBank

Noch keine Entscheidung im Fall Nusoul

Ende August soll das Urteil im Fall Nusoul gegen WestInvest fallen. Die Zeugenaussagen der jüngsten Verhandlung widersprechen sich stark.
„Ein gutes Gefühl“ hatte Mengi Zeleke einen Tag vor der Verhandlung – einem Rechtsstreit, den er gemeinsam mit seinem Bruder Yeshi gegen WestInvest, einer Tochterfirma der DekaBank führt, die wiederum zum mächtigen Sparkassen-Giroverband gehört. Entsprechend stark ist auch die bundesweite Aufmerksamkeit, die auf dem Fall liegt. Die Zeleke-Brüder, frühere Macher des Clubs NuSoul, streiten um Schadensersatz in Höhe von 2,95 Millionen Euro. Der Vorwurf: Nach Schließung des Clubs wegen eines Mietrückstands hatte Vermieter WestInvest Wertgegenstände verkauft, zerstückelt und zerstört – darunter eine Installation des berühmten Künstlers Tobias Rehberger.

Drei Zeugen waren am Mittwoch, 6. August, vor dem Frankfurter Landgericht geladen. Auf der Zeugenbank saßen der dritte Zeleke-Bruder Tafere, der ehemalige Hausmeister sowie einer der verantwortlichen DekaBank-Mitarbeiter. Im Raum stand die Frage, ob die Clubmacher nach Schließung des NuSouls die Möglichkeit hatten, in die Räume zu gelangen, um ihr Hab und Gut mitzunehmen. Zwei Wochen hatten sie dafür Zeit gehabt, es kam aber kein Termin zustande. Wessen Schuld das war, sollte die Verhandlung klären.

Das gute Gefühl verflog bei Mengi Zeleke offenkundig, als der Hausmeister seine Aussage machte. Während der zwei Wochen Räumungsfrist, sollten sich Zelekes bei ihm zwischen 7 und 16 Uhr melden, um ein Treffen zu vereinbaren. „Aber in dieser Zeit hatten wir definitiv keinen Kontakt“, so der Hausmeister. An Mengi Zeleke gewandt, als Reaktion auf dessen geschockten Gesichtsausdruck, fügte er hinzu. „Nicht vor 16 Uhr.“ Als der Richter genauer nachfragte, stellte sich die Situation plötzlich anders dar: Zelekes hätten sich innerhalb der Räumungsfrist gar nicht gemeldet. Der Richter hakte nochmals nach, was er mit der Uhrzeit gemeint hätte. Daraufhin gab der Hausmeister an, die Brüder hätten sich nach Ablauf der Frist erst nach 16 Uhr gemeldet.

Dann kam eine WestInvest-interne E-Mail zur Sprache, die er den ehemaligen Clubmachern zugespielt haben soll. Daraufhin wurde die Aussage des Mannes zunehmend unglaubwürdiger. Die E-Mail sei erst nach Ablauf der Frist zu Zelekes gelangt, bei einem Treffen sei sie vielleicht aus seinem Aktenkoffer gefallen und die Brüder hätten sie zufällig gefunden. Der Richter sah in dieser Darstellung erst einmal nur eine Unsicherheit, die daher rühre, dass der Hausmeister interne Dokumente seines Arbeitgebers ohne Erlaubnis weitergegeben hatte.

Der Deka-Mitarbeiter bestätigte, dass es keinen Kontakt während der Räumungsfrist gegeben hatte. Dagegen führte Tafere Zeleke ausführlich aus, wie sie auf allen Kanälen versucht hatten, ihn ans Telefon zu bekommen. „Er war weder mobil noch auf dem Festnetz erreichbar.“ Auch per E-Mail hab man den Kontakt gesucht. Die Mail lag dem Richter vor. Den Hausmeister haben man dagegen stets gut erreichen können, es habe öfters Kontakt gegeben.

Zur Sprache kam auch die Musikanlage, die einst im NuSoul stand. Es habe laut Zelekes eine Abmachung mit dem Besitzer gegeben: Nach der 14-tägigen Frist zahlen sie entweder die restliche, offene Forderung von 8000 Euro, oder er kann seine Anlage mitnehmen. Aber schon wenige Stunden nach Schließung des Clubs wurde die Anlage abgeholt. Jetzt steht sie im Club Travolta von Dennis Smith. „Das ist für mich ein Skandal“, sagt Mengi Zeleke. Teile des Kunstwerks von Tobias Rehberger wurden dagegen im Club Monza gefunden.

Am Ende der Verhandlung fragte der Richter die Anwälte nach einer Einschätzung. Der Anwalt von Mengi und Yeshi Zeleke hob die Unglaubwürdigkeit des Hausmeisters hervor. Der Rechtsbeistand der WestInvest betonte, Zelekes hätten sich nie, auch nicht nach Ablauf der zweiwöchigen Frist, für eine Räumung interessiert. Sie hatten immer nur die Weiterführung des Mietvertrags im Sinn. Weder DekaBank-Chef Michael Rüdiger noch Sparkassen-Chef Georg Fahrenschon wollen zu dem Verfahren bislang Stellung nehmen. Nun hat das Gericht das letzte Wort.

Am 27. August um 15 Uhr will der Richter das Urteil verkünden.

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6. August 2014, 16.31 Uhr
Christina Weber
 
 
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