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Foto: Nicole Breevord
Foto: Nicole Breevord

Ulli Nissen mit Taxifahrern auf Beobachtungsfahrt

Taxi versus Uber

Am vergangenen Freitag haben fünf Taxifahrer aus Frankfurt gemeinsam mit der Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen (SPD) eine Beobachtungsfahrt durch Frankfurt unternommen. Dabei wollten sie auf mögliche Rechtsverstöße des Konkurrenten Uber aufmerksam machen.
Die Frankfurter Taxiunternehmen sind überzeugt, dass Uber gegen geltendes Recht verstößt – dafür sammeln sie aktuell Beweise. Am vergangenen Freitag wurden sie von der Bundestagsabgeordneten Ulli Nissen auf einer Beobachtungsfahrt durch die Stadt begleitet. Taxi-Unternehmer Sahid K. und seine vier Kollegen wollten der Politikerin zeigen, dass „es bei Uber nicht mit rechten Dingen zugeht“. Denn sie beobachteten häufig, dass Uber-Fahrerinnen und -fahrer nach dem Absetzen eines Fahrgastes nicht wieder an ihren Stammsitz zurückkehren, wie es das Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen mit Fahrerinnen und -fahrer vorsieht. Stattdessen werde entgegen der gängigen Gesetze im Stadtzentrum gekreiselt, bis neue Kundschaft gefunden sei. Da viele Fahrzeuge kein Frankfurter Kennzeichen hätten müssten sie eigentlich wieder zu ihren Unternehmenssitzen im Frankfurter Umland zurückfahren.

Tatsächlich konnten Nissen und die fünf Taxifahrer bei der Beobachtungsfahrt einige Gesetzesverstöße beobachten. „Das ist kein Mietwagen-Unternehmen mehr, sondern wildes Taxifahren“, findet Nissen. Sie könne sehr gut verstehen, dass sich die Taxis benachteiligt fühlten. „Das ist bestimmt schwer zu ertragen, diese dauerhaften Rechtsbrüche mit anzusehen und auch noch zu wissen, dass damit gerade Geld verdient wird“, so die SPD-Politikerin.

Uber lehnt Verantwortung ab

Wird Uber mit dem Vorwurf des Gesetzesverstoßes konfrontiert, lehne das Unternehmen oft jede Verantwortung mit dem Verweis darauf ab, dass das Unternehmen lediglich Fahrten vermittle. Die Subunternehmer seien für die Einhaltung des Rechts verantwortlich. Das sieht Nissen anders: „Uber muss sicherstellen, dass seine Sub-Unternehmer sich an geltendes deutsches Recht halten. Wenn nicht, dann muss das selbstverständlich bestraft werden.“

In einigen Städten wurden diesbezüglich bereits Konsequenzen gezogen: Im Frühling dieses Jahres hatte etwa die Stadt Düsseldorf dem Uber-Partner Savedriver Ennoo vorläufig den Betrieb untersagt. Nach WDR-Recherchen soll die Stadt zudem mit einem Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro pro Fahrt gedroht haben, wenn Uber-Fahrerinnen und -fahrer nach erfolgreicher Personenbeförderung nicht an ihren Dienstsitz zurückkehren.

Der Fahrer Sahid K. findet allerdings, dass schon bei der Vergabe der Konzessionen überprüft werden sollte, ob für die Fahrzeuge überhaupt ausreichend Stellplätze am Unternehmenssitz vorhanden sind. „Wie sollen die Mietwagen sonst an den Firmensitz zurückkehren? An Briefkastenfirmen sollte keine Konzession vergeben werden“, sagen die fünf Taxifahrer, die nicht beim vollen Namen genannt werden wollen. Sie haben Angst vor persönlichen Anfeindungen und Gewalt. In Köln sei ein Taxifahrer, der einem Uber-Fahrer gefolgt sei, zusammengeschlagen worden, berichten sie. Bei der Beobachtungsfahrt am Freitag kam es zu keinem offenen Konflikt mit den Konkurrenten.

Verkehrsminister Scheuer will Personenbeförderungsgesetz erneuern

Derweil hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigt, das Personenbeförderungsgesetz zu erneuern. Dabei denkt der Politiker offenbar auch über eine Abschaffung der Rückkehrpflicht nach, die ganz im Sinne von Uber wäre. „Das wäre der Tod vieler kleiner Taxi-Unternehmen, die in Frankfurt und anderen Städten Steuern zahlen“, befürchtet Ulli Nissen. Sind die Taxi-Unternehmen erstmal pleite, könne Uber die Preise anziehen, meint die SPD-Politikerin.

Klage gegen Uber

Der Streit zwischen Taxis und Uber zieht sich bereits über viele Jahre. Im Jahr 2015 wurde die Fahrvermittlung durch Uber an nicht ausgebildete Privatfahrerinnen und -fahrer als Geschäftsmodell vom Oberlandesgericht Frankfurt gerichtlich untersagt. Doch Uber darf weiter agieren – und zwar als Mietwagen-Unternehmen. Das bedeutet, dass die Fahrerinnen und Fahrer nicht wie Taxifahrerinnen und -fahrer herumfahren dürfen, sondern nach jeder Fahrt an ihren Ausgangsort zurückkehren müssen. Die Taxivereinigung Taxi eG ist überzeugt, dass Uber regelmäßig gegen das Personenbeförderungsgesetz verstoße. Wie das JOURNAL FRANKFURT berichtete, kündigte die Taxivereinigung deshalb Anfang August an, gegen Uber vor Gericht zu ziehen.
 
20. August 2019, 11.55 Uhr
Helen Schindler
 
Helen Schindler
Jahrgang 1993, Studium der Politikwissenschaft an der Goethe-Universität, seit 2017 beim Journal Frankfurt – Mehr von Helen Schindler >>
 
 
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