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Foto: Nicole Brevoord
Foto: Nicole Brevoord

Airbnb und Buchmesse kooperieren

Messebesucher ohne Übernachtungsproblem

Traditionellerweise stöhnen Besucher der Frankfurter Buchmesse über die hohen Hotelpreise und wissen kaum, wo sie im Oktober unterkommen. Jetzt arbeitet die Buchmesse mit Airbnb zusammen und setzt auf private Unterkunftsanbieter.
Wer in der Zeit vom 8. bis 12. Oktober, wenn die Frankfurter Buchmesse stattfindet, in der Stadt ein günstiges Hotelzimmer buchen will, muss lange suchen. Die hohe Nachfrage bestimmt die Preise. Immerhin werden wieder 7.300 Aussteller aus über 100 Ländern und rund 275.000 Besucher erwartet. Doch jetzt hat die Buchmesse nach einer Lösung für das Übernachtungsproblem gesucht und arbeitet neuerdings mit Airbnb zusammen. Dabei handelt es sich um einen Onlinemarktplatz für weltweite Unterkünfte. Privatpersonen können Reisenden dort ihre Wohnungen oder Häuser zur Miete anbieten, also etwas dazuverdienen, und umgekehrt finden Touristen dort günstig eine Bleibe nach Wunsch. Wer in Frankfurt zur Buchmesse übernachten will, findet derzeit bei Airbnb mehr als 1.200 Unterkünfte bei privaten Gastgebern in Frankfurt und Umgebung.
 
Wer jetzt noch schnell seine Wohnung vermieten möchte, sollte aber die Rechtslage kennen, warnt Mark Gellert, Sprecher des Stadtplanungsamtes. „Wir haben nichts gegen Anbieter wie Airbnb. Wer seine Wohnung dort anbietet, sollte aber das Planungs- und Baurecht einhalten.“ Tatsächlich wird die Stadt kaum eine Möglichkeit haben, jeden Wohnungsanbieter im Internet zu überprüfen. Auch wer eine Unterkunft nur sporadisch vermietet, wird wenig zu befürchten haben. Allgemein sind der Stadt Frankfurt, die bekanntlich unter Wohnungsmangel leidet, gewerblich vermietete Ferienwohnungen ein Dorn im Auge, die dem Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Die Stadt habe deshalb diverse Onlineplattformen wie Airbnb über die Rechtslage informiert und gebeten, diese den Wohnungsanbietern zugängig zu machen.

Folgendes gilt es laut Gellert zu beachten: „Wer selbst zur Miete wohnt, sollte unbedingt mit dem Vermieter klären, ob eine Untervermietung erlaubt ist, andernfalls könnte das ein Kündigungsgrund sein.“ Außerdem sei die Frage, ob man mal die Wohnung vermietet oder das gewerblich tue. „Dann nämlich müsste man ein Gewerbe anmelden.“ Was viele Anbieter nicht wissen: Ob man seine Wohnung gewerblich anbieten kann, ist eine Frage des Planungsrechts. Ein Blick im Bebauungsplan zeigt auf, ob Häuser privat oder gewerblich genutzt werden dürfen. „Es gibt wenig Fälle, in denen wirklich gemischt genutzte Gebäude vorgesehen sind.“ Und nicht jede Räumlichkeit sei für die Unterbringung von Menschen geeignet. Verstöße gegen die Hessische Bauordnung könnten zu sehr hohen Bußgeldern führen.

Natürlich müssten laut Gellert Einkünfte durch Vermietungen auch dem Finanzamt gemeldet werden und es sei zu klären, wer im Falle eines Unfalls in der Wohnung etwa hafte. „Wenn das alles geklärt ist, dann hat die Stadt auch nichts dagegen, dass es auch Alternativen zu den klassischen Hotels gibt."
 
9. September 2014, 12.00 Uhr
Nicole Brevoord
 
Nicole Brevoord
Jahrgang 1974, Publizistin, seit 2005 beim JOURNAL FRANKFURT als Redakteurin u.a. für Politik, Stadtentwicklung, Flughafen, Kultur, Leute und Shopping zuständig – Mehr von Nicole Brevoord >>
 
 
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