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Foto: Symbolbild © Unsplash
Foto: Symbolbild © Unsplash

Antrag der Römer-Koalition

Umgang mit E-Rollern soll reguliert werden

Trotz vieler Vorteile sind die rund 6500 E-Tretroller in Frankfurt der Römer-Koalition ein Dorn im Auge. Damit die Roller nicht mehr zum Hindernis für andere Personen im Stadtverkehr werden, sollen der Gebrauch und das Abstellen der Roller reguliert werden.
Die Koalition im Römer will dem willkürlichen Herumliegen von E-Rollern in der Stadt ein Ende machen. In einem Antrag an den Magistrat fordern CDU, SPD und Grüne Regelungen für den Gebrauch und das Abstellen von E-Rollern, beispielsweise durch feste Abstellplätze oder eine Obergrenze bei der Anzahl der Roller.

„Das Problem ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer die Roller überall hinstellen und dadurch andere Menschen behindern, weil es keine ausgewiesenen Abstellflächen gibt“, sagte Petra Scharf von der SPD im Römer gegenüber dem JOURNAL FRANKFURT. Als die E-Roller 2019 von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugelassen wurden, habe es vonseiten der Bundesregierung keine Verordnung gegeben, dass Kommunen das Abstellen der E-Roller rechtlich regeln können, so Scharf. Das müsse jetzt durch die Kommunen selbst nachgearbeitet werden. Als die E-Roller im Juni 2019 in Frankfurt Einzug hielten, verteilten sich zunächst knapp 400 Roller im Stadtgebiet. Heute sind es 6500, wie es im Antrag der Römer-Koalition heißt.

Feste Abstellplätze für mehr Ordnung

CDU, SPD und Grüne fordern nun den Magistrat dazu auf, unter anderem über den hessischen Städtetag eine Gesetzesinitiative anzustoßen, wodurch die Kommunen das Abstellen, aber auch den generellen Gebrauch der E-Roller regulieren können. Zudem fordert die Koalition auch Regelungen, die möglicherweise auch ohne eine Gesetzesinitiative durchgesetzt werden könnten. So sollen zum Beispiel feste Abstellorte für E-Roller ausgewiesen werden. „Das willkürliche Abstellen der E-Roller auf Gehwegen, Plätzen, Parks und Straßen beeinträchtigt nicht nur Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, sondern auch Personen mit Kinderwägen und insbesondere mobilitätseingeschränkte Personen“, heißt es im Antrag. Petra Scharf könne sich auch Abgabestationen vorstellen, an denen die Roller zum Beispiel durch Solarstrom direkt wieder aufgeladen würden. „Das wäre natürlich mit hohen Kosten verbunden. So würden aber auch die Diesel-LKW wegfallen, die nachts herumfahren und die Roller einsammeln, um sie aufzuladen“, so Scharf.

Mit Abstellplätzen an Haltestellen des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) könnten die E-Roller außerdem mit dem Angebot des ÖPNV verbunden werden. Durch ein Anschlussticket könnten Pendler:innen beispielsweise den Weg von der ÖPNV-Haltestelle zu ihrem Arbeitsplatz mit dem E-Roller zurücklegen. Eine Maximalzahl an E-Rollern soll außerdem verhindern, dass unnötig viele Roller Platz in der Stadt wegnehmen. „Wichtig ist, dass alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt werden“, so Petra Scharf. Die Konkurrenz um Flächen, insbesondere Abstellflächen, sei unter den verschiedenen Verkehrsteilnehmer:innen ohnehin schon groß.

Forderungen nicht neu

Nicht alle Forderungen der Römer-Koalition sind neu. Zum Start des Roller-Verleihs 2019 waren bereits einige Regelungen für die Nutzung der E-Roller festgelegt worden. Demnach dürfen die Roller nur auf Radwegen oder wenn nötig auf der Straße genutzt werden. Das Abstellen der E-Roller in Parks und Grünanlagen, wie beispielsweise am Frankfurter Mainufer, wurde untersagt. Durch das sogenannte Geofencing sollte sichergestellt werden, dass in diesen Sperrzonen tatsächlich keine Roller abgestellt werden. Dabei sollen die Nutzer:innen erst dann den Leihvorgang beenden können, wenn sie vom Roller aus der Sperrzone hinaus gelotst wurden. Dieser Vorschlag findet sich auch in dem „Memorandum of Understanding“ wieder, das die Anbieter Lime, Circ, Tier und Voi, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund im August 2019 erarbeitet hatten. Auch das Auf- und Abstellen der E-Roller ist dort bereits geregelt. Die Anbieter verpflichteten sich demnach freiwillig, die Roller „nicht ungeordnet auf Gehwegen, in Fußgängerzonen, auf öffentlichen Plätzen oder vor Denkmälern“ aufzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass auch durch die abgestellten Roller der Kund:innen „keine anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen behindert werden und insbesondere mobilitätseinschränkte Personen keine Einschränkungen erfahren“.

Dass CDU, SPD und Grüne das in ihrem Antrag erneut fordern, liege nicht daran, dass man sich darüber keine Gedanken gemacht hätte, erklärt Petra Scharf. Die Diskussion laufe in Frankfurt schon seit klar gewesen sei, dass die Roller in die Stadt kämen. Trotzdem werden die E-Roller in der Stadt immer wieder an Orten abgestellt, an denen sie andere Personen behindern. Und auch aus dem Main wurde schon der ein oder andere E-Roller geborgen.

Zuständigkeit offenbar noch nicht geklärt

Unklar scheint jedoch zu sein, wer für die Regulierung der E-Roller-Nutzung in der Stadt verantwortlich ist. Petra Scharf sieht die Zuständigkeit bei Wirtschafts- und Sicherheitsdezernent Markus Frank (CDU), der Antrag der Römer-Koalition wurde aber an den gesamten Magistrat gestellt. Auf Nachfrage des JOURNAL FRANKFURT verweist das Sicherheitsdezernat zudem auf das Verkehrsdezernat von Klaus Oesterling (SPD). Auf die Anfrage an das Verkehrsdezernat gab es bis zum Redaktionsschluss jedoch noch keine Rückmeldung. Der Antrag der Römer-Koalition soll nun voraussichtlich am 19. Januar im Verkehrsausschuss beschlossen werden.
 
6. Januar 2021, 12.31 Uhr
Laura Oehl
 
 
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