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Foto: picture alliance / abaca | TNS/ABACA
Foto: picture alliance / abaca | TNS/ABACA

Cannabis-Pläne

Konsumenten müssen Cannabis noch immer auf dem Schwarzmarkt kaufen

Die Ampel bringt eine teilweise Legalisierung von Cannabis auf den Weg. Der freie Verkauf ist vom Tisch. Was bedeutet das für die Pläne in der Frankfurter Gastronomie? Das JOURNAL hat mit dem Pharmakonzern Kineo gesprochen.
Die Bundesregierung will im April einen Gesetzesentwurf zur Regelung von Besitz, Eigenanbau und Vereinen - den sogenannten „Cannabis Clubs“ - vorgelegen. Klar ist: Die im Vorfeld angekündigten Pläne, Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rausch-Produkte frei verkauft werden können, zu erlauben, sind vom Tisch.

Was bedeutet das für das Pharmaunternehmen Kineo Medical und führende Frankfurter Gastronomen, die sich als Canna Union zusammengetan hatten, um eine Legalisierung umzusetzen und selbst eine Vertriebslizenz zu erhalten? Das JOURNAL hat mit Kineo gesprochen.
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Pharmakonzern Kineo und Frankfurter Gastronomen planten Zusammenarbeit in Sachen Cannabis


Die Vergabe von Cannabis soll künftig über „Cannabis-Social-Clubs“ mit wissenschaftlicher Begleitung erfolgen. Was sagen Sie dazu?

Wir begrüßen alle heute vorgestellten Planungen! Die anlässlich der Pressekonferenz formulierten Ideen kamen für uns nicht überraschend, auch die Idee der Cannabis-Clubs halten wir für einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu einer normalisierten Sicht auf Cannabis und dessen Konsum.

Können Sie das konkretisieren?
In der Bundespressekonferenz hat der Bundesgesundheitsminister ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich nicht um sogenannte Social-Clubs handeln soll, was wir begrüßen. Das Konstrukt soll eine engmaschige Kontrolle ohne Gewinnerzielungsabsicht sicherstellen. Die Mitglieder der Canna Union haben sich ebenfalls nicht ausschließlich auf gewinnorientierter Basis zusammengeschlossen. Alle Teilnehmer sind davon überzeugt, dass der gesellschaftliche Wandel hier überfällig ist.

Canna Union will Cannabis-Clubs unterstützen


Was bedeutet das für Sie?
Wir sind uns sicher, dass die Idee richtig und gut ist - inwiefern wir uns in diesem Bereich einbringen werden, können wir momentan aber noch nicht sagen. Wir werden in den nächsten Wochen ein Konzept entwickeln, mit dem die Mitglieder der Canna Union in der Lage sind, Cannabis-Clubs tatkräftig zu unterstützen.


Wie schätzen Sie das im Hinblick auf die Legalisierung von Cannabis für die Freizeit ein?
Natürlich hat man darauf gehofft, dass die ursprüngliche Planung bereits in der ersten Phase in einem größeren Umfang umgesetzt wird. Die EU-rechtlichen Hinderungsgründe waren aber bekannt, und somit ist das Vorgehen nachvollziehbar. Das vorgestellte zweigeteilte Vorgehen empfinden wir als attraktiver, als es auf den ersten Blick wirkt.

Inwiefern?
Erstens begrüßen wir jeden Schritt, den die Gesetzgebung in Richtung Legalisierung von Cannabisprodukten geht und sind sogar sicher, dass die Entwicklung nicht mehr aufzuhalten ist und auch die EU zustimmen wird. Zweitens gehen wir davon aus, dass die Rhein-Main-Region eine der Modellregionen wird, und setzen unsere Überlegungen und Planungen weiter fort. Durch die heutige Erklärung sehen wir endlich mehr Dynamik im Prozess und bekommen einen Planungshorizont.

Cannabis-Modell des Bundes: Rhein-Main-Region könnte Modell werden


Was meinen Sie mit Modellregion?

Es sollte im Interesse des Rhein-Main-Gebietes sein, eine der ersten Modellregionen zu sein und Erfahrungen – auch – mit kommerziellen Lieferketten zu sammeln. Wir teilen die Einsicht, dass Jugendschutz, Suchtprävention, Qualitätssicherung und Zurückdrängung des Schwarzmarktes nur auf diesem Wege möglich sind und bestärken unsere jüngst vorgetragene Absicht, mit unseren Erfahrungen beizutragen. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Begleitung der Modellregionen sehen wir die Canna Union durch die Kooperation mit der Mineo Medical gut aufgestellt. Neben Programmen zu Aufklärung und Suchtprävention unterstützt das Unternehmen auch Studien hinsichtlich der Wirkstoffe und verfügt bereits über Expertise im Bereich des Medizinalcannabis.

Kann die Ampel mit diesen Plänen Konsumentinnen entkriminalisieren?
Ja – aber leider nur in einem geringeren Umfang als erhofft. Bei den erlaubten Mengen ist es zukünftig nicht möglich, eine Verkaufsabsicht zu unterstellen. Das Bevorraten des Eigenbedarfs wird dadurch unproblematisch. Cannabis-Clubs werden jedoch nicht überall gegründet werden können und der Konsument, der nicht über die Befähigung und die Möglichkeit des Eigenanbaus verfügt, wird noch immer dazu gezwungen, auf dem Schwarzmarkt zu kaufen. Wie die Weitergabe des Eigenanbaus an Dritte – selbst der Unentgeltliche - gehandhabt wird, ist noch nicht definiert. Ganz klar: Wir begrüßen die ersten Schritte, hoffen aber, dass die Entwicklung bald weitergeht.


Eckpunkte im Überblick:_____________________________________________

Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei, eine solche Menge darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden.
Maximal drei „weibliche blühende Pflanzen“ sind im Eigenanbau erlaubt - geschützt vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche.
„Nicht-gewinnorientierte“ Vereine mit maximal 500 Mitgliedern dürfen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und nur an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben. Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten. In den Vereinsräumen darf nicht konsumiert werden.
Maximal dürfen pro Club-Mitglied 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben werden. Unter 21-Jährige bekommen maximal 30 Gramm pro Monat, zudem soll für sie eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenes Gramm dazu.
In der Öffentlichkeit ist der Konsum nahe Schulen oder Kitas verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden.
Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden.
 
13. April 2023, 11.41 Uhr
Katja Thorwarth
 
Katja Thorwarth
Die gebürtige Frankfurterin studierte an der Goethe-Uni Soziologie, Politik und Sozialpsychologie. Ihre journalistischen Schwerpunkte sind Politik, politisches Feuilleton und Meinung. Seit März 2023 Leitung online beim JOURNAL FRANKFURT. – Mehr von Katja Thorwarth >>
 
 
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