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Foto: Symbolbild © Imago/Patrick Scheiber
Foto: Symbolbild © Imago/Patrick Scheiber

Bundestagswahl

Wie die Wahl in Frankfurt abläuft

Am 26. September werden zum 20. Mal die Abgeordneten des Deutschen Bundestags gewählt. Die Frankfurter:innen können an diesem Tag zwei Stimmen abgeben. Auch Briefwahl ist wieder möglich. Ein Überblick über den Ablauf der Wahl in Frankfurt.
Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben, oder sich ohne festen Wohnsitz „gewöhnlich aufhalten“.

Wählen darf laut dem Frankfurter Kreiswahlleiter Tarkan Akman auch, wer innerhalb der vergangenen 25 Jahre und nach Vollendung des 14. Lebensjahres für mindestens drei Monate ununterbrochen eine Wohnung in Deutschland innehatte, sich „gewöhnlich aufgehalten“ hat oder „aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen“ in Deutschland hat. Personen, die auf diese Weise wahlberechtigt sind, müssen sich bis zum 5. September ins Wählerverzeichnis eintragen lassen. Das entsprechende Formular gibt es auf der Webseite des Bundeswahlleiters.

Wer wird gewählt?

In Frankfurt stehen insgesamt 19 Direktkandidat:innen, aufgeteilt auf zwei Wahlkreise, zur Wahl. Bis auf Volt stellen alle Parteien zwei Kandidat:innen. Neben den großen Parteien CDU, SPD, Grüne, FDP und Linke treten außerdem die Freien Wähler, die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die Partei „dieBasis“, die AfD und Volt an.

Wie viele Stimmen werden abgegeben?

Bei der Bundestagswahl haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen. Mit der Erststimme – auf der linken Seite des Stimmzettels – werden die Wahlkreisabgeordneten gewählt, die Zweitstimme – auf der rechten Seite des Stimmzettels – wird für die Landesliste einer Partei abgegeben. Wird nur eine der beiden Stimmen abgegeben, gilt die nicht abgegebene Stimme als ungültig.

Wie wird gewählt?

Frankfurt ist für die Bundestagswahl in zwei Wahlkreise aufgeteilt. Der Wahlkreis 182 beinhaltet die Altstadt, das Bahnhofsviertel sowie Bockenheim, Dornbusch, Eschersheim, Gallus, Ginnheim, Griesheim, das Gutleutviertel, Hausen, Heddernheim, Höchst, die Innenstadt, Nied, Niederursel, Praunheim, Rödelheim, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach, Westend-Nord, Westend-Süd und Zeilsheim. Alle weiteren Viertel im Frankfurter Stadtgebiet gehören zum Wahlkreis 183.

Insgesamt haben die Frankfurter:innen am 26. September in 376 Wahllokalen im Stadtgebiet die Möglichkeit, ihre Stimmen abzugeben. Die Wahlbenachrichtigungen, aus denen die Wählerinnen und Wähler auch ihr zugehöriges Wahllokal entnehmen können, werden zwischen dem 16. August und dem 5. September per Post verschickt.

Über die Wahlbenachrichtigung kann bis spätestens 15. September auch die Briefwahl zur Bundestagswahl beantragt werden; der Antrag zur Briefwahl kann aber auch online oder ab dem 16. August persönlich im Wahlamt in der Innenstadt (Lange Straße 25-27) oder im Bürgeramt Höchst (Dalbergstraße 14) gestellt werden. Laut Kreiswahlleiter Tarkan Akman rechnet die Stadt Frankfurt auch diesmal wieder mit einem enormen Zuspruch für die Briefwahl. Ab 16. August werden die Briefwahlunterlagen vom Wahlamt verschickt.
 
6. August 2021, 13.24 Uhr
loe
 
 
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