Wegen Aufhebungsvertrag

Moderator will Hessischen Rundfunk verklagen

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Ein Moderator will den HR verklagen. Dem Radiomann wurde gekündigt, weil gegen ihn wegen der Verbreitung pornografischer Schriften ermittelt wurde. Der HR berichtete darüber offen – anders als im Aufhebungsvertrag vereinbart.

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Im Januar kamen Ermittler der Staatsanwaltschaft Darmstadt in den Hessischen Rundfunk, um den Arbeitsplatz des Moderators zu filzen. Offiziell ging es um die "Verbreitung pornografischer Schriften", inoffiziell um Kinderpornographie. Die Ermittlungen sind indes noch nicht abgeschlossen. Noch am Tag der Razzia wurde dem Moderator ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, seither ist er nicht mehr auf Sendung. Auch ein Berliner Sender, bei dem der Mann arbeitete, beschäftigt ihn nicht weiter. Gegen die Entscheidung des Hessischen Rundfunks will der einstige Mitarbeiter nun vors Arbeitsgericht ziehen, wie die FAZ in ihrer Ausgabe vom Donnerstag berichtete (Seite 36). Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Dem Hessischen Rundfunk liegt der Schriftsatz noch nicht vor. Eine Sprecherin des Hauses bestätigte aber, dass es einen Aufhebungsvertrag gebe, der "einvernehmlich" geschlossen worden sei. In diesem Schriftsatz ist vereinbart, dass der HR sich offiziell nicht zum Hintergrund der Ermittlungen äußern will. Diese Vereinbarung wurde insofern nicht eingehalten, als dass auf der Nachrichtenseite des HR nach wie vor unter voller Namensnennung des Moderators nachzulesen ist, wieso sich der Sender von ihm trennte.


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