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The Archive AG und Redtube

Die Offenbacher Spur der Porno-Abmahner

Ralf Reichert hat in Offenbach ein Musiklabel. Und er sitzt im Verwaltungsrat der Archive AG, die über eine Kanzlei massenhaft Benutzer der Porno-Streaming-Seite Redtube abmahnen lässt. Zu Recht, wie er meint.
Ralf Reichert ist nicht gerade bester Dinge im Moment. Es werde gerade viel Falsches behauptet auf diversen Blogs und Nachrichtenseiten im Internet. Reicherts Name fällt im Zusammenhang mit Abmahnungen, die die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen verschickt hat, tausendfach. Sie sind an Leute gegangen, denen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Filme auf der Porno-Webseite Redtube.com angeschaut zu haben. Die Anschriften wurden über IP-Adressen ermittelt, das Landgericht Köln hat sie herausgerückt. Ob allein das rechtens war, darüber wird derzeit gestritten. Beim Streaming von Filmen werden zwar Bestandteile der Dateien auf dem Computer zwischengespeichert, jedoch nicht – wie etwa beim Filesharing etwa über BitTorrent – zugleich an andere Nutzer weitergegeben. Auch ob die IP-Adressen legal ermittelt worden sind, wird derzeit von verschiedenen Seiten angezweifelt.

"Offensichtlich haben viele Beteiligte eher Interesse an Entertainment als an Aufklärung", so Ralf Reichert. Er ist im Verwaltungsrat von The Archive AG, jener Schweizer Gesellschaft, der die Rechte an den Pornofilmen übertragen wurden. In einer Pressemitteilung des Unternehmens heißt es: "Die Antragsschriften beziehen sich an keiner Stelle auf das Zugänglichmachen der
Werke in Tauschbörsen." Die Archive AG argumentiert, dass gegen die Betreiber von Streaming-Angeboten bislang nicht beizukommen gewesen sei. Nur über Peer-2-Peer-Netzwerke ließen sich die Personen hinter dem Dateientausch einwandfrei feststellen, die IP-Adressen der Nutzer von Streaming-Diensten wissen dagegen nur die Seitenbetreiber selbst – und die haben ein ureigenstes Interesse daran, die Anonymität ihrer Nutzer zu bewahren. Aufgrund "modernster Technologien" sei The Archive AG jedoch in der Lage, auch Nutzer von Streaming-Diensten aufzuspüren. Zu dem unter anderem von Heise online berichteten wahrscheinlichem Verfahren zur Ermittlung der IP-Adressen will Ralf Reichert nicht en detail Stellung beziehen. Niemand sei hereingelegt worden. "Es war seinerzeit Bedingung von uns, zweifelsfrei dargelegt zu bekommen, dass die Software und deren Handhabung sich im gesetzlichen Rahmen bewegt. Dies ist durch mehrere Gutachten von bekannten Gutachterbüros (die kompletten Einblick in die Software hatten) bestätigt worden, so dass auch die Juristen keine Bedenken hatten. In diesen Gutachten wird explizit dargelegt, dass die Datenerhebung nicht gegen das Deutsche Strafgesetzbuch verstößt und nicht gegen das Deutsche Datenschutzgesetz." Laut Heise online prüft die Kölner Staatsanwaltschaft derzeit gleichwohl, ob sie strafrechtliche Ermittlungen wegen einer falschen Versicherung an Eides statt einleiten soll. Ralf Reichert gibt sich entspannt: "Sie können sicher sein, dass es in den nächsten Tagen noch weitere wahrheitsgemäße Informationen gibt, die meine Schilderungen bestätigen werden." The Archive AG werte seit circa zwei Jahren unterschiedliche Medieninhalte aus.

Ralf Reichert wehrt sich außerdem gegen die Behauptung, der Musikverlag Intergroove aus Offenbach habe eine Verbindung zu den Abmahnungen. Reichert ist Geschäftsführer bei Intergroove. Zwischen der Firma und dem Musikproduzenten Moses Pelham gebe es zwar eine Geschäftsbeziehung, nicht jedoch im Zusammenhang mit "der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen".

Der Frankfurter Moses Pelham zusammen mit Andreas Walter im Jahr 2006 die Firma Digiprotect gegründet. Die "Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien" verschickte über die Kanzlei Kornmeier und Partner Abmahnungen im Auftrag von Rechteinhabern aus der Musik- und Filmindustrie, darunter auch Herstellern von pornografischen Streifen. Am 15. Februar 2013 wurde das Insolvenzverfahren gegen Digiprotect eröffnet, mittlerweile ist die Gesellschaft laut Herrn Pelham liquidiert. Das Geschäftsmodell habe sich unter anderem aus steuerlichen Gründen nicht rentiert, der Aufwand sei zu hoch gewesen. Anwalt Udo Kornmeier weist im Gespräch mit dem Journal Frankfurt jede Verflechtung mit den Protagonisten der derzeitigen Abmahnwelle von sich. "Rechtlich ist es zudem höchst umstritten, ob das Streamen von urheberrechtlich geschütztem Material überhaupt eine Straftat darstellt", so Kornmeier.
 
18. Dezember 2013, 11.05 Uhr
Nils Bremer
 
 
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