Prozess um Halil D.

Gutachter hält Halil D. für schizophren

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Der psychiatrische Gutachter im Prozess um den mutmaßlichen Bombenbauer aus Oberursel hält den Angeklagten für schizophren. Ein Fall für die Psychiatrie sei er jedoch nicht. Eine klare Einschätzung seinerseits sei zudem schwer möglich.

Tamara Marszalkowski /

Der Psychiater kann sein Gutachten nur aufgrund von Aussagen und Beobachtungen von Polizeibeamten und Zeugen stellen. Dementsprechend vorsichtig ist er mit seiner Einschätzung des psychiatrischen Zustands von Halil D. Verwandte oder Freunde konnten im Verlauf des Prozesses nicht befragt werden. So betonte der Gutachter, dass er eine eindeutige Stellungnahme nicht geben könne.

In dem Prozess um Halil D. geht es vonseiten der Staatsanwaltschaft um einen Vorwurf, ein Attentat auf das Radrennen um den Finanzplatz Eschborn-Frankfurt im Mai 2015 geplant zu haben. Das Rennen wurde am 30. April abgesagt und Herr D. wurde gemeinsam mit seiner Ehefrau festgenommen. Sie hatten in einem Baumarkt eine auffällig hohe Menge Wasserstoffperoxid gekauft. Neben Munition und Waffen wurde eine Rohrbombe bei ihnen im Haus gefunden.

Für Überraschung sorgte am Dienstag ein kurzer Auftritt seiner Ehefrau. Die wurde unmittelbar vor dem Verlesen des Gutachtens in den Zeugenstand geladen. Sie machte eine Aussage, ließ sich jedoch nicht auf Rückfragen ein. Sie betonte mehrmals, dass sie ihren Mann liebe, hundertprozentig hinter ihm stehe und nach der Haft mit ihm zusammenleben wolle. Damit wollte sie wohl der Vermutung entgegnen, die Haft habe sich negativ auf die Ehe ausgewirkt.

Der Gutachter stellte mit "einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" eine schizophrene Psychose fest. Auch wahnhafte Vorstellungen attestierte er. Aufgrund von in der Haft zunehmender Aggressivität des Angeklagten stuft er ihn als gefährlich ein. Neben der Erkrankung spreche auch das Herunterladen von islamistischen Gewaltvideos für diese Einschätzung. Eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik lehnte der Gutachter ab. Es käme dabei darauf an, ob eine Störung der Persönlichkeit bereits vor dem Bau der Bombe bestand.

Am 4. Juli will die Kammer das Urteil verkünden.


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