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Foto: © Bernd Kammerer
Foto: © Bernd Kammerer

Prozess CargoCity Süd

Der „Anschein der Bestechlichkeit“

Nach monatelangem Schweigen äußerte sich beim Prozess um CargoCity Süd erstmals der frühere Fraport-Manager Volker A. Er habe Zahlungen vom Makler Uwe S. angenommen. Eine Bestechung sei das aber nicht gewesen.
„Schikaniert, demontiert, gemobbt“, so beschreibt der frühere Fraport-Mitarbeiter Volker A. seinen Arbeitsalltag beim Flughafenbetreiber. Zumindest ab dem Jahr 2004. Denn damals wurde seine Abteilung, die für die Entwicklung der CargoCity Süd zuständig war, unter die Leitung des Fraport-Generalbevollmächtigten Karl-Heinz D. gestellt. 2006 kam noch Christoph H. als neuer Vorgesetzter hinzu. Beide hätten intransparent und willkürlich gearbeitet, seien nur an schnellen Erfolgen interessiert gewesen, so Volker A. Nachdem er monatelang beim Prozess um die Schmiergeldaffäre bei CargoCity Süd geschwiegen hatte, verlas er am Dienstag eine Einlassung – und stellte sich dabei selbst als Opfer dar.

Der wohl wichtigste Punkt seiner Ausführung: „Ich habe Provisionszahlungen von Uwe S. angenommen und keine Steuern dafür gezahlt. Dadurch habe ich den Anschein der Bestechlichkeit erweckt. Das war ein großer Fehler.“ Der Makler Uwe S. sei zu ihm gekommen und habe ihm die Hälfte des als Provision getarnten Schmiergelds angeboten. „Ich war vollkommend überrascht“, so Volker A. Die vermeintliche Großzügigkeit des Maklers erklärt der frühere Fraport-Manager so: Uwe S. habe damit die Forderungen vor den Investoren legitimieren können. Als Bestechung wertete er die den Vorgang nicht. Denn er selbst habe nie die Möglichkeit gehabt, den Investoren bei den Erbbaurechtsverträgen in die Quere zu kommen. Mitbewerber habe er nicht bevorzugen können, denn „es gab keine“. „Und entgegen der Darstellung der Staatsanwaltschaft war ich nie ein leitender Angestellter bei Fraport.“ Das begründete Volker A. etwa damit, dass er nach Tarif bezahlt wurde und keinen Dienstwagen zur Verfügung hatte.

Als Goldman die geforderte Provisionszahlungen an Uwe S. leistete, sei das Geschäft längst in trockenen Tüchern gewesen. „Ich wusste nicht, dass Uwe S. mich benutzt, um auf Goldman Druck auszuüben.“ Sein Anteil sei auf ein Konto in Liechtenstein überwiesen worden – eine Idee von Kai B., dem Geschäftspartner von Investor Jürgen Harder. Der Grund für den angeblich freundschaftlichen Akt habe sich bald gezeigt. Kai B. und Harder hatten ebenfalls Zahlungen zugesagt. „Aber sie hatten nie vor, tatsächlich zu zahlen.“ Das Wissen um die Steuerhinterziehung sollte als Druckmittel verwendet werden. Diese Plan scheiterte allerdings. Denn Uwe S. war es offenbar herzlich egal, ob Volker A. Schwierigkeiten mit dem Finanzamt bekommt – er verklagte Harder.

An seinen beiden Vorgesetzten ließ der frühere Fraport-Mitarbeiter kein gutes Haar. Es sei nicht mehr standortoptimiert sondern nur noch gewinnoptimiert gearbeitet worden. Frühere Rahmenbedingungen, wie etwa die Konditionen für Erbbaurechtsverträge, seien einfach über den Haufen geworfen worden. Etwa als man bei Goldman und Harder plötzlich weitere Zahlungen verlangte. Das war schon öfters Bestandteil der Verhandlung. Goldman hatte eine Million Euro an Fraport gezahlt, Harder 700.000 Euro. Deklariert wurde das als Beratungs- und Vermittlungsgebühr. Selbst der zuständige Notar, die Rechtsabteilung sowie der frühere Vorgesetzte von Volker A. hätten diese Vorgehensweise kritisiert. Denn sie widersprach dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Als Volker A. seine Bedenken äußerte, sei er schikaniert worden. Andere Mitarbeiter – die sich weniger kritisch zeigten – wurden bevorzugt, so Volker A. Ihm seien etwa der büronahe Parkplatz sowie seine Sekretärin weggenommen worden.

Er selbst beschrieb sich als loyalen, engagierten Mitarbeiter, dessen Arbeit „nie ausreichend gewürdigt wurde“. Detailliert schilderte er dem Gericht die einzelnen Projekte, mit denen er betraut war. Dabei machte er auch deutlich, dass er wohl der Einzige war, der es geschafft hatte, die Grundstücke in der CargoCity Süd zu vermarkten. Obwohl erst niemand auf das Gelände wollte, habe er bis 2004 alle Namhaften der Branche gewinnen können.

Am kommenden Mittwoch wird Volker A. den zweiten Teil seiner Einlassung verlesen. Ob er auch Fragen beantworten wird, steht noch nicht fest. Der Richter machte aber deutlich, dass er es sehr begrüßen würden – alleine schon um herauszufinden, ob die Erklärung als Geständnis zu werten ist. Eine Woche später wird voraussichtlich der frühere Fraport-Chef Wilhelm Bender als Zeuge geladen.

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24. Juni 2015, 11.00 Uhr
Christina Weber
 
 
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