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Foto: Harald Schröder
Foto: Harald Schröder

Das Verbraucherschutzministerium deckt auf

Ist der hessische Apfelwein etwa gepanscht?

Was steckt in unserm Stöffche? Bei Kontrollen des hessischen Verbraucherschutzministeriums wurden entdeckt, dass drei große Keltereien Zuckerzusatzstoffe nicht deklariert hatten oder weniger hessische Äpfel verwendeten als man vermuten würde.
Der Fall schlägt hohe Wellen, dabei liegen die Kontrollen des Verbraucherschutzministeriums schon zurück und die drei betroffenen Keltereien Heil, Possmann und Höhl haben bereits Maßnahmen eingeleitet, um die beanstandeten Mängel zu beheben. Kontrolleure des Verbraucherschutzministeriums hatten zuvor festgestellt, dass die drei größten hessischen Apfelweinkeltereien das „Vertrauen missbraucht“ hätten, dass Verbraucher in regionale Produkte setzen. „Die hessische Lebensmittelkontrolle hat festgestellt, dass es bei der Herstellung einiger Produkte erhebliche Zweifel an der Einhaltung gesetzlicher Spezifikation und Deklarationspflichten gab“, teilt das Ministerium, das von der Grünenpolitikerin Priska Hinz geleitet wird, mit.

Mängel habe es vor allem bei Produkten unter dem Siegel g.g.A (geschützte geographische Angabe) gegeben. Wie es heißt, habe man für die Produktion des so bezeichneten Apfelweins weitaus weniger hessische Äpfel verwendet, als mancher Verbraucher, der einen deklarierten „Hessischen Apfelwein“ kaufe, erwarten würde. Doch wie viel Hessen muss in einem hessischen Apfelwein stecken? Und was, wenn in Hessen gar nicht genügend Äpfel geerntet werden? Es könne vorkommen, „dass solche Produkte bei den Konsumenten auf eine so große Nachfrage treffen, dass dieser durch die heimische Produktion nicht nachgekommen werden kann. Aber auch dann richtet sich die Erwartungshaltung an die Produzenten, alle gesetzlichen Regeln und öffentlichen Versprechen zur Regionalität der Produkte einzuhalten“, teilt das Ministerium mit. Gerade bei regional so wichtigen Produkten wie dem hessischen Apfelwein sei es von herausragender Bedeutung, dass die Verbraucher sich auf die Herkunft des Produkts verlassen könnten. Daher hätten die Kontrollbehörden ein großes Interesse daran, dass die zurückliegenden Verstöße der Keltereien abgestellt würden und sich nicht wiederholen.

Ein weiterer Mangel sei gewesen, dass bei Kontrollen im Apfelwein Zutaten wie Zuckercouleur verwendet wurden , ohne einen entsprechenden Hinweis auf dem Flaschenetikett. „Anfängliche Verdachtsmomente ergaben sich im Rahmen durchgeführter Routinekontrollen und wurden durch weitergehende Kontrollen untermauert. Wegen möglicher Verstöße gegen Marken- und Lebensmittelrecht wurden die Kontrollergebnisse an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Diese führen die Verfahren jetzt weiter“, heißt es in der Stellungnahme des Verbraucherschutzministeriums.

Die Lebensmittelkontrolle wird die zukünftige Einhaltung streng kontrollieren, versichert man in Hinzes Ministerium. Man habe es begrüßt, dass die Unternehmen die vorhandenen Verstöße umgehend abgestellt hätten.

Die Kelterei Possmann stellt derweil richtig, dass bei ihr lediglich ein mit „Hessischer Herkunft“ bezeichnetes Produkt, das etwa zwei bis 3 Prozent der Jahresmenge entspreche, beanstandet worden wäre. Es gehe nur um Produkte, die mit ggA gekennzeichnet sind, was für geschützte geographische Angabe steht. In einer amtlichen Lebensmittelüberwachung vom 15. Februar dieses Jahres sei bestätigt worden, dass Possmann ggA-konform produziere. In der Ernte 2014 habe Possmann 11.000 Tonnen heimischer Äpfel verarbeitet. Übrigens trinkt der Hesse durchschnittlich fünf bis sechs Liter Apfelwein pro Jahr, teilt der Verband Hessischer Apfelwein- und Fruchtsaftkeltereien mit.
 
20. Februar 2015, 12.00 Uhr
Nicole Brevoord
 
 
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