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Städtische Bühnen: Denkmalschutz
Keine Rekonstruktion des Schauspielhauses
Eine Rekonstruktion des Schauspielhauses von 1902, wie es die Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus Frankfurt fordert, wird es nicht geben. Kulturdezernentin Ina Hartwig nannte am Dienstag die Gründe für diese Entscheidung.
Kulturdezernentin Ina Hartwig (SPD) sprach sich am Dienstag gegen eine Rekonstruktion des Schauspielhauses von 1902 und damit gegen das Begehren der Aktionsgemeinschaft Schauspielhaus Frankfurt aus. In einem komplexen, demokratischen Prozess, der durch umfangreiche Prüfungsverfahren, umfassende Untersuchungen der vorhandenen Bausubstanz und öffentliche Diskussionsveranstaltungen sowie eine intensive politische Debatte begleitet worden ist, habe der Vorschlag keine Mehrheit gefunden.
Die Anforderungen an einen nachhaltigen, zukunftsfähigen Spielbetrieb könne mit einer Rekonstruktion nicht garantiert werden; der Platzbedarf sowie die Bühnentechnik seien mit den vor mehr als 100 Jahren gängigen Theaterstandards nicht vereinbar. Dies gelte auch für die Publikumsbereiche: „Zeitgemäße Bühnenbauten – zum Beispiel das Schauspiel Kopenhagen – geben dem angrenzenden Stadtraum, etwa über offene Foyers und allgemein zugängliche Erdgeschossbereiche öffentlichen Raum zurück“, sagte Hartwig.
Zudem sei von dem ursprünglichen Gebäude laut den Untersuchungsergebnissen der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen nur noch rund 25 Prozent der Rohbausubstanz vorhanden. Es handele sich dabei vornehmlich um die Fundamente und tragende Wände der unteren Geschosse. Da das Gebäude im Krieg weitgehend zerstört wurde, liege der Erhalt der originalen Baudekoration, also der schmückenden Elemente des Gebäudes, bei weniger als zehn Prozent. „Im Falle einer Rekonstruktion müsste das Gebäude aus der Kaiserzeit folglich nahezu komplett neu nachgebaut werden, ohne dass die heutigen Anforderungen des Schauspiels auch nur annähernd abgebildet würden“, so die Kulturdezernentin. Die Stadtverordneten hätten sich aus diesen Gründen am 3. September gegen eine bauliche oder konzeptionelle Rekonstruktion des Schauspielhauses von 1902 ausgesprochen.
Die Anforderungen an einen nachhaltigen, zukunftsfähigen Spielbetrieb könne mit einer Rekonstruktion nicht garantiert werden; der Platzbedarf sowie die Bühnentechnik seien mit den vor mehr als 100 Jahren gängigen Theaterstandards nicht vereinbar. Dies gelte auch für die Publikumsbereiche: „Zeitgemäße Bühnenbauten – zum Beispiel das Schauspiel Kopenhagen – geben dem angrenzenden Stadtraum, etwa über offene Foyers und allgemein zugängliche Erdgeschossbereiche öffentlichen Raum zurück“, sagte Hartwig.
Zudem sei von dem ursprünglichen Gebäude laut den Untersuchungsergebnissen der Stabsstelle Zukunft der Städtischen Bühnen nur noch rund 25 Prozent der Rohbausubstanz vorhanden. Es handele sich dabei vornehmlich um die Fundamente und tragende Wände der unteren Geschosse. Da das Gebäude im Krieg weitgehend zerstört wurde, liege der Erhalt der originalen Baudekoration, also der schmückenden Elemente des Gebäudes, bei weniger als zehn Prozent. „Im Falle einer Rekonstruktion müsste das Gebäude aus der Kaiserzeit folglich nahezu komplett neu nachgebaut werden, ohne dass die heutigen Anforderungen des Schauspiels auch nur annähernd abgebildet würden“, so die Kulturdezernentin. Die Stadtverordneten hätten sich aus diesen Gründen am 3. September gegen eine bauliche oder konzeptionelle Rekonstruktion des Schauspielhauses von 1902 ausgesprochen.
16. September 2020, 12.30 Uhr
ez
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