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Foto: Adobe Stock/Pavel
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Bundesliste der UNESCO

Stöffche ist immaterielles Kulturerbe

Die Apfelweinkultur steht nun auf der UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland. Am Donnerstag entschieden die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, den 2020 gestellten Antrag anzunehmen.
Für die Hessinnen und Hessen ist schon lange klar: Ihr Apfelwein hat Kultstatus. Das wurde nun offiziell. Seit Donnerstag, 10. März, steht die Apfelweinkultur auf der UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland. Einen entsprechenden Antrag hatten die Mitglieder des Vereins Apfelwein-Centrum Hessen (ACH) e. V. bereits 2020 eingereicht, den die Kulturministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, Claudia Roth (Bündnis 90/Die Grünen), nun angenommen haben.

Unterstützt wurde der Antrag des ACH vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst. Kunst- und Kulturministerin Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt: „Aus unserer Sicht gehört das Stöffche erst in den Bembel und dann ins Gerippte, und all das gehört zu Hessen. Deshalb haben wir uns gern für die Aufnahme eingesetzt und freuen uns sehr über diesen Erfolg.“ Nach dem Hessischen Kratzputz, der 2016 zum immateriellen Kulturerbe ernannt wurde, ist die Apfelweinkultur die zweite Hessische Tradition, die es auf die Liste geschafft hat.

Der ACH, der im vergangenen Dezember in Hanau das Geripptes Museum eröffnet hat, die Apfelweinkneipen und verschiedene Veranstaltungen in Frankfurt, wie das Apfelweinfestival, sorgen bereits aktiv für den Erhalt der Tradition rund um Stöffche, Bembel und Geripptes. Mit der Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis wird die Apfelweinkultur nun als kreative und inklusive Kulturform und deren Schatz an Erfahrungswissen gewürdigt. Ziel sei es, wie die UNESCO auf ihrer Website erklärt, „die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes in Deutschland und weltweit zu erhalten, zu pflegen und zu fördern.“
 
11. März 2022, 12.26 Uhr
liv
 
 
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