Für den Mord an Walter Lübcke wurde Stephan Ernst zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Auch die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt. Markus H. wurde von dem Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.
Elena Zompi /
Der 5. Strafsenat des Frankfurter Oberlandesgericht hat Stephan Ernst am Donnerstag wegen des Mordes an Walter Lübcke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anordnung der Sicherheitsverwahrung bleibt vorbehalten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel, stellte jedoch die besondere Schwere der Schuld fest. Im Fall des irakischen Asylbewerbers Ahmed I. hat das Gericht Stephan Ernst freigesprochen.
Der wegen Beihilfe zum Mord angeklagte Markus H. wurde von diesem Vorwurf freigesprochen, aber wegen illegalem Waffenbesitz zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Bewährungszeit beläuft sich auf drei Jahre. Die Angeklagten müssen die Kosten des Verfahrens selbst tragen. Die Forderung der Verteidigung Markus H.s nach Haftentschädigung wurde zurückgewiesen.
Die Bundesanwaltschaft hatte Stephan Ernst des Mordes angeklagt, Markus H. der Beihilfe zum Mord durch Worte und gemeinsame Schießübungen. Im Falle des 2016 niedergestochenen irakischen Asylbewerbers Ahmed I., der als Nebenkläger auftrat, hatte die Anklage Stephan Ernst versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Bundesanwalt Dieter Killmer hatte in seinem Plädoyer für den Hauptangeklagten Stephan Ernst eine lebenslange Freiheitsstrafe und anschließende Sicherungsverwahrung gefordert sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Ernsts Verteidigung plädierte hingegen auf eine Verurteilung wegen Totschlags im Fall Walter Lübcke. Für den Vorwurf des versuchten Mordes an dem irakischen Asylbewerber Ahmed I. beantragte die Verteidigung einen Freispruch.
Ob Markus H. der Beihilfe zum Mord an Walter Lübcke schuldig ist oder nicht, war eine der zentralen Fragen des Prozesses. Anders als bei Ernst gibt es keine Spur von H. am Tatort. Die Anklage kam zu der Überzeugung, H. sei zwar nicht direkt an der Tat beteiligt gewesen, trage jedoch eine Mitschuld. Er habe Ernst in seinem Hass bestätigt, radikalisiert und mit Schießtrainings durchgeführt. Bundesanwalt Killmer forderte eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten für Markus H.
Stephan Ernst hatte während der Ermittlungen und auch der Verhandlungen selbst mehrere Tatversionen geschildert: Bei Version eins will er die Tat alleine ausgeführt haben, bei Version zwei soll Markus H. „aus Versehen“ geschossen haben und bei Version drei – die er erst während der Verhandlung schilderte – soll zwar Ernst geschossen haben, Markus H. aber direkt an der Tat beteiligt gewesen sein. Ungewöhnlich für diesen Prozess ist, dass die Familie Lübcke trotz zahlreicher Änderungen des Tatherganges und fehlender Spuren dem Hauptangeklagten glaubt und eine Verurteilung von Markus H. forderte. Dass dies jedoch unwahrscheinlich war, zeigte auch die Haftentlassung H.s im Oktober.
Proteste gegen Rechtsextremismus
Am Rande der Urteilsverkündung demonstrierten Mitglieder der Initiative „Offen für Vielfalt – Geschlossen gegen Ausgrenzung“ für eine härtere Strafverfolgung von rechtsextremen Gefährdern. „Der Rechtsstaat muss unmissverständlich zeigen, dass in unserer Gesellschaft kein Platz für Demokratiefeindlichkeit und Gewalt ist“, forderte die Initiative, die auch von Schüler:innen der Walter-Lübcke-Schule in Wolfhagen unterstützt wurde.
Die Aufarbeitung des Falles sei mit dem Urteilsspruch noch nicht beendet, heißt es in einer Mitteilung der Initiative. Das rechtsextreme Gefahrenpotential steige laut Landesverfassungsschutz stetig; allein in Hessen ließen sich rund 2200 Personen der extrem rechten Szene zuordnen. Unter anderem sei auch der Waffenhändler, der Ernst die Tatwaffe für den Mord an Walter Lübcke verkauft haben soll, von den Behörden als Gefährder eingestuft worden.