Der Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtags zum Fall Walter Lübcke muss wohl weiterhin auf die Akten zum Mord am Kasseler Regierungspräsidenten warten. Das Oberlandesgericht entschied, sie erst nach Ende des Prozesses auszuhändigen.
ez /
Die Arbeit des im Sommer eingesetzten Untersuchungsausschusses des Hessischen Landtags zum Fall Walter Lübcke wird sich noch weiter verzögern. Wie der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG) am Montag mitteilte, werden die Akten erst nach Ende des noch laufenden Prozesses dem Hessischen Landtag weitergeleitet. Dies soll laut dem OLG voraussichtlich im Dezember sein. Der Ausschuss hatte zuvor beantragt, ihm die Akten noch während des laufenden Verfahrens zu überlassen.
Der Senat begründete die Entscheidung damit, dass „die Wahrheitsermittlung durch das Gericht gefährdet werden könne, wenn der Untersuchungsausschuss die Akten schon während der laufenden Beweisaufnahme erhalte.“ Insbesondere könnten Zeugen vor ihrer Vernehmung durch den Senat durch Medienberichte über die Arbeit des Untersuchungsausschusses in ihrem Aussageverhalten beeinflusst werden. Da der Hauptangeklagte, Stephan Ernst, unterschiedliche Aussagen zum Tatgeschehen gemacht hat, komme es „bei der Wahrheitsfindung auf jedes Detail an“.
Der Gefahr einer möglichen Beeinflussung könne weder durch die Einstufung der Akten als vertraulich noch den Ausschluss der Öffentlichkeit von den Sitzungen des Untersuchungsausschusses begegnet werden, so der Senat. „Denn der Inhalt solcher nichtöffentlichen Sitzungen sei bereits in der Vergangenheit Gegenstand medialer Berichterstattung gewesen. Dies lasse besorgen, dass auch weiterhin Sachverhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen in die Öffentlichkeit getragen werden.“ Damit gemeint ist ein Video des Online-Reportageformat STRG_F vom Norddeutschen Rundfunk (NDR), in dem Teile der Vernehmungsvideos des Hauptangeklagten veröffentlicht wurden.