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Foto: Haftprüfungstermin im Mordfall Lübcke © picture alliance/Uli Deck/dpa
Foto: Haftprüfungstermin im Mordfall Lübcke © picture alliance/Uli Deck/dpa

Mordfall Walter Lübcke

Stephan E.: Mord an Lübcke war ein „Versehen“

Der Hauptbeschuldigte im Mordfall Lübcke, Stephan E., hat am Mittwoch ein neues Geständnis abgelegt. Er beschuldigt einen Komplizen, den tödlichen Schuss abgegeben zu haben. Auch einen früheren Verteidiger belastet er in seiner Aussage schwer.
Der Hauptverdächtige im Mordfall Lübcke, Stephan E., sitzt seit fünf Monaten in Untersuchungshaft. Nach seiner Verhaftung hatte er die Tat gestanden, seine Aussage kurz darauf jedoch zurückgezogen. Am gestrigen Mittwoch schilderte E. die Tatnacht erneut und überrascht mit einer neuen Version der Geschehnisse. Etwa eine Stunde nach der Vernehmung trat sein Rechtsanwalt, Frank Hannig, vor die Presse, um den Inhalt des Geständnisses wiederzugeben – auf Wunsch seines Mandanten, wie er betonte.

Mord sei nicht geplant gewesen

Demnach soll der Mord an dem Kassler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) ein Versehen gewesen sein. Doch nicht er habe den Schuss abgefeuert, sondern jemand anderes: Markus H., der wegen des Verdachts zur Beihilfe ebenfalls in Untersuchungshaft sitzt, soll an jenem Abend des 1. Juni zusammen mit Stephan E. zu dem Grundstück gefahren sein. Dort soll es zu einem Streit zwischen Lübcke und den anderen beiden Männern gekommen sein. Als Lübcke aufstand, um nach Hilfe zu rufen, habe Markus H. – da ist sich E. sicher – Lübcke „versehentlich“ erschossen.

Denn nach Stephan E.s Aussage seien er und H. zu dem Grundstück des CDU-Politikers gefahren, um ihm „eine Abreibung zu verpassen“. Zu diesem Zweck hab er die Waffe mitgenommen, die er H. auf dessen Bitte auf der Hinfahrt überreichte, von einem Mord sei im Vorfeld nicht die Rede gewesen.

Versprechungen für falsches Geständnis?

Auch für das erste Geständnis, bei dem Stephan E. noch angab, die Tat alleine begangen und als Mordanschlag geplant zu haben, lieferte er am Mittwoch eine Erklärung. Er habe dieses Geständnis „auf Anraten eines früheren Verteidigers“ abgelegt, sagte Hannig. Stephan E. seien dafür Schutz und finanzielle Vorteile für seine Familie versprochen worden. Zu der Entscheidung, das Geständnis zurückzuziehen, habe Hannig ihm geraten, als dieser erfahren habe, dass die Aussage nicht der Wahrheit entspricht, erklärte der Rechtsanwalt.

Sein früherer Verteidiger wies die Vorwürfe noch gestern Abend von sich. Gegenüber Zeit Online bestritt er die Anstiftung zur Falschaussage und kündigte an, gegebenenfalls Strafanzeige zu erstatten.

Viele offene Fragen

Ob die Aussage des Beschuldigten mit den Ermittlungsergebnissen zusammenpassen, werden die nächsten Wochen zeigen. Nach Informationen des NDR haben die Ermittler im Mordfall Lübcke bislang am Tatort keine Spuren einer zweiten Person gefunden. Auch weitere Fragen bleiben nach dem Geständnis offen. Nicht nur ist unklar, was das Thema des Streitgespräches war, sondern vor allem auch, warum die beiden Männer eine geladene Waffe mit sich trugen, um Walter Lübcke „nur eine Abreibung zu verpassen“. Stephan E. will zu einer Vielzahl von Hintergründen und offenen Fragen der Ermittler in den nächsten Wochen Stellung beziehen und bei der Aufklärung des Tathergangs helfen.
 
9. Januar 2020, 12.02 Uhr
Elena Zompi
 
 
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