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Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert
Foto: picture alliance/dpa | Arne Dedert

Gericht spricht Alexander Falk schuldig

Vier Jahre und sechs Monate

Nach 22 Monaten Untersuchungshaft und knapp einem Jahr Prozess wurde am Donnerstag das Urteil gegen den Stadtplan-Erben Alexander Falk gesprochen.
Es war der letzte „Showdown“ für Alexander Falk in einem Prozess, der an manchen Tagen mehr Ähnlichkeit hatte mit einer Gerichts-TV-Sendung der frühen 2000er als mit einer Verhandlung in der Realität. Mit einem Lächeln und schnellem Schritt kam Falk am Donnerstag in den Gerichtssaal, winkte dem einen oder anderen bekannten Gesicht im Zuschauerraum und zwinkerte ihnen zuversichtlich zu, als würde er sagen wollen „alles in Ordnung“.

Zwar ging Alexander Falk am Donnerstag nach 22 Monaten Untersuchungshaft ohne Handschellen aus dem Gerichtsgebäude, doch einen „freien Mann“ kann er sich vorerst trotzdem nicht nennen: Die Kammer hat den Stadtplan-Erben wegen der Beteiligung an einem Attentat auf einen Frankfurter Rechtsanwalt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Jurist war im Februar 2010 vor seinem Haus in Frankfurt-Harheim angeschossen worden. Die Kammer war am Ende zu der Überzeugung gelangt, dass Alexander Falk zwischen Dezember 2009 und Februar 2010 einen Anschlag auf den Anwalt bei den Brüdern B. in Auftrag gegeben haben soll, weil dieser jahrelang an einer millionenschweren Schadensersatzklage gegen Falk arbeitete.

Das Urteil stützt sich auf vier starke Indizien, erklärte der Vorsitzende Richter Jörn Immerschmitt: Bei einem dieser Indizien handelt es sich um eine SMS, die Falk fünf Tage vor dem Anschlag bekommen hatte und in der ihm mitgeteilt wurde, dass „die Oma“ ihren „verdienten Kuraufenthalt“ bekomme. Die einzig tragbare Interpretationsmöglichkeit der Nachricht sei die Bestätigung des Anschlags, erklärte der Vorsitzende Richter. Die Diktion und die orthografischen Fehler der Nachricht wiesen laut Immerschmitt stark auf Niyazi B. als Absender hin. Dessen Bruder, Cihan B., lernte Falk während einer früheren Haftstrafe kennen.

Das zweite Indiz ist eine Tonbandaufnahme, in der Falk Schadenfreude über die Tat zeigt. Das Gutachten eines Sachverständigen des Frauenhofer Instituts habe zwar ergeben, dass die Aufnahme mehrfach geschnitten wurde, die Kammer gehe jedoch davon aus, dass es sich bei den Schnitten nicht um Veränderungen von Falks Aussagen handele. Gedankengänge seien durch die Schnitte nicht unterbrochen worden. Als eine der möglichen Erklärungen für die Schnitte führte die Kammer das Herausschneiden von Hintergrundgeräuschen an.

Zudem sei der Ausschluss anderer Alternativen sowie die Aussage des Opfers ausschlaggebend für das Urteil gewesen sei. Der Anwalt hatte bereits direkt nach dem Anschlag im Krankenwagen den Verdacht geäußert, Alexander Falk könnte etwas mit dem Schuss zu tun haben.

Die Aussage des Kronzeugen Etem E. nannte Immerschmitt lediglich ein „ergänzendes Indiz“. Den Haftbefehl nur auf E.s Aussage zu stützen, wäre nicht gelungen, sagte Immerschmitt und erklärte, die Kammer habe Falk höchstwahrscheinlich auch ohne Aussage des Kronzeugen verurteilt. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer starke Zweifel an der Aussage von Etem E. geäußert.

Zurück in Haft musste Alexander Falk nach der Urteilsverkündung jedoch vorerst nicht: Der Haftbefehl gegen ihn wurde aufgehoben; Verdunkelungs- und Fluchtgefahr besteht laut Kammer nicht mehr. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, in Revision zu gehen.
 
9. Juli 2020, 18.26 Uhr
Elena Zompi
 
 
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