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Foto: picture alliance/dpa | Nicolas Armer
Foto: picture alliance/dpa | Nicolas Armer

Anschlag in Hanau

Vater des Hanau-Attentäters fordert Waffen seines Sohnes zurück

Der Vater des Attentäters von Hanau ist mehrfach durch Anzeigen und Aussagen rassistischen und verschwörungstheoretischen Inhalts aufgefallen. Zudem verlangt er die Tatwaffe seines Sohnes zurück. Das ergeben Recherchen des Spiegel.
„Verfolgungswahn trifft Größenwahn“ und „eine Mentalität, wie sie bei Rechtsextremisten und Reichsbürgern häufig vorkommt“ schrieb im Februar der Tagesspiegel über das Manifest des Attentäters von Hanau. Spiegel-Recherchen lassen nun Fragen zu dem Vater des Attentäters aufkommen. Sein Verhalten und seine Aussagen erinnern an das Manifest seines Sohnes.

Aus Unterlagen, die dem Spiegel vorliegen, soll hervorgehen, dass der Vater des Attentäters zahlreiche Anzeigen zum Teil mit rassistischem Inhalt gegen Behörden gestellt habe. So soll er beispielsweise die Opfer-Gedenkstätten als „Volksverhetzung“ bezeichnet, Hanaus Oberbürgermeister Klaus Kaminsky für den Satz „Die Opfer waren keine Fremden“ einer Straftat bezichtigt und sich beschwert haben, dass den Opfern, die er laut Spiegel-Artikel selbst als „Täter“ bezeichne, die Ehrenplakette der Stadt Hanau verliehen wurde.

Doch es sind auch wirre Verschwörungstheorien, denen der Mann anhängen soll und die an das Manifest seines Sohnes erinnern. In einem Vernehmungsprotokoll, das ebenfalls dem Spiegel vorliegt, behaupte der Vater, sein Sohn sei von einer Geheimdienstorganisation ermordet worden und die Tat in Hanau habe ein als sein Sohn verkleideter Agent begangen. Auch sein Sohn hatte in dem Video, das er nach der Tat im Internet hinterließ, mehrfach von einer Beobachtung durch Geheimdienste gesprochen.

Im Februar hatte der Generalbundesanwalt Peter Frank bereits mitgeteilt, dass der Vater des Attentäters, der kurz nach dem Attentat im Februar in eine Psychiatrie eingewiesen wurde, nur als Zeuge und nicht als Mittäter gilt. Daran hat sich bisher auch nichts geändert. Gegenüber dem Spiegel habe die Bundesanwaltschaft mitgeteilt, dass sie zu keiner Zeit Ermittlungen gegen den Mann geführt haben.

Anfang Oktober soll laut Spiegel-Bericht der Generalbundesanwalt der Polizei in Hanau zur Kenntnisnahme und „eventuell weiterer Veranlassung in eigener Zuständigkeit“ gemäß der Gefahrenabwehr in Hessen in einem Schreiben mitgeteilt haben, dass der Vater des Täters im September die Herausgabe der Tatwaffen und Munition seines Sohnes forderte.
 
15. Dezember 2020, 14.14 Uhr
ez
 
 
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