Kommentar

Privat-rechtliches Fernsehen

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Im Streit zwischen ARD und ZDF auf der einen Seite und den Kabelnetzbetreibern auf der anderen versuchen sich beide Parteien die Schuld zuzuschieben. Dabei geht es nicht um Rechte und Pflichten; es ist ein Streit zweier Wirtschaftsunternehmen.

Gerald Schäfer /

Es gibt zwei konträre Reflexe, wenn es um die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten geht. Der eine ist ein negativer, der auf die hohen GEZ-Gebühren verweist und das wenig ansprechende Programm von ARD und ZDF anprangert. Der positive Reflex ist der Verweis auf die Privatsender, dem Boulevard, dem eine seriöse Berichterstattung Marke „öffentlich-rechtlich“ entgegensteht. Auch wenn überspitzt, haben beide Positionen doch ihre Daseinsberechtigung. Nur muss man der hessischen Landesmedienanstalt Recht geben, wenn sie die Öffentlich-Rechtlichen als ebenso ein wirtschaftliches Unternehmen einschätzt wie die Privatsender.

Die Argumentation von ARD und ZDF für die Kündigung der Einspeiseverträge ist schlicht und einfach: Diese seien eben nicht mehr „zeit- und marktgerecht“, weil die Kabelnetze inzwischen von Finanzinvestoren aufgekauft wurden, die sowohl von den Fernsehanstalten als auch von deren Kunden Geld verlangen. So schlicht und einfach die Erklärung ist, so einseitig ist sie auch. Zwar will sich Unitymedia Kabel BW derzeit nicht an Spekulationen à la „Was wäre wenn“ beteiligen, die Aufgabe ist aber schnell gelöst. Würde den Kabelnetzbetreibern das Geld von der einen Seite fehlen, würden sie es sich an anderer Stelle wieder holen. Und dann wären es die Fernsehzuschauer – zumindest die verkabelten – die doppelt zahlen: erhöhte Kabelgebühren für die Einspeisung der Öffentlich-Rechtlichen plus GEZ-Gebühren. Soweit wird es aber wohl nicht kommen. Die Debatte ist keine über die Notwendigkeit von oder das Grundrecht auf Gebührenfernsehen, es ist ein Pokerspielchen zweier Wirtschaftsunternehmen, die sich – kurz vor knapp – auf einen Preis geeinigt haben werden.


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